Qualitätskontrolle
1. September 2022

Bericht über die Sitzung der Kommission für Qualitätskontrolle am 30. August 2022

Die Kommission für Qualitätskontrolle unterrichtet regelmäßig über ihre Tätigkeit. Im Folgenden sind die wichtigsten Beratungsergebnisse aus der Sitzung am 30. August 2022 zusammengefasst.

Vorgehen bei Löschungen der Eintragung als gesetzlicher Abschlussprüfer

Die Kommission für Qualitätskontrolle reflektierte ihre Vorgehensweise bei der Löschung einer WP/vBP-Praxis / einer WPG/BPG als gesetzlicher Abschlussprüfer hinsichtlich der Umsetzung im öffentlichen Berufsregister. Die Löschung als gesetzlicher Abschlussprüfer erfolgt, wenn eine Qualitätskontrolle nicht fristgerecht durchgeführt wird oder wenn wesentliche Prüfungshemmnisse oder wesentliche Mängel im Qualitätssicherungssystem, die dieses als unangemessen oder unwirksam erscheinen lassen, festgestellt worden sind.

Die Löschung wird im öffentlichen Berufsregister mit der Bekanntgabe des Löschungsbescheides vollzogen. Da sich die betroffenen Praxen hierüber nicht immer bewusst zu sein scheinen, wird die Kommission für Qualitätskontrolle hierauf zukünftig in ihren Löschungsbescheiden ausdrücklich hinweisen.

Legt die Praxis gegen den Löschungsbescheid Widerspruch ein und wurde keine sofortige Vollziehung angeordnet, erfolgt eine rückwirkende Wiedereintragung bis zur endgültigen Entscheidung der Kommission für Qualitätskontrolle. Die Kommission für Qualitätskontrolle ist sich bewusst, dass sich hieraus im Einzelfall negative Auswirkungen für Praxen, die gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfungen durchführen, ergeben können, wenn die Eintragung im öffentlichen Berufsregister eine Lücke aufzuweisen scheint. Sie empfiehlt daher, in diesen Fällen frühzeitig mit der Geschäftsstelle der WPK in Kontakt zu treten.

Aus den Abteilungen der Kommission für Qualitätskontrolle

Es wurde über Qualitätskontrollen von vier gemischten Praxen (Abschlussprüfer von Unternehmen von öffentlichem Interesse) beraten. Für drei gemischte Praxen wurde der Abschluss der Auswertung des Qualitätskontrollberichtes beschlossen, für eine gemischte Praxis nach vorheriger Anhörung die Erteilung von Auflagen und die Anordnung einer Sonderprüfung.

Des Weiteren wurden zwei Untersuchungen der Kommission für Qualitätskontrolle bei Prüfern für Qualitätskontrolle mit Hinweisen an die Prüfer für Qualitätskontrolle abgeschlossen.

Alle Angaben werden nur intern erfasst und nicht veröffentlicht.

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