Informationen für Softwarehersteller
- Die Vollmachtsdatenbank ermöglicht über die offene, abwärtskompatible Importschnittstelle den Import von Vollmachtgeberstammdaten (auch Mandantenstammdaten genannt) in die Vollmachtsdatenbank aus vorhandener Kanzleisoftware per Datei. Eine Beschreibung der Schnittstelle inklusive des erforderlichen Dateiaufbaus finden Sie im PDF „Schnittstellenbeschreibung zur Importschnittstelle der Vollmachtsdatenbank Version 2.0“.
- Der Abruf der vorausgefüllten Steuererklärungsdaten erfolgt durch das jeweils eingesetzte Einkommensteuerprogramm der Kanzlei. Die Nutzung der WPK-Vollmachtsdatenbank ist derzeit nur mittels DATEV SmartCards möglich. Um die SmartCard-ID zusammen mit dem Abrufwunsch an die Finanzverwaltung zu übermitteln, ist daher die Einbindung der SmartCard (die WPK-Zugangskarte ist auch eine DATEV SmartCard) in das jeweils eingesetzte Einkommensteuerprogramm erforderlich. Nähere Informationen zu den Voraussetzungen der externen Schnittstellen werden Ihnen in der „Schnittstellenbeschreibung für den Datenabruf bei der Finanzverwaltung (Elster Anwendung)“ zur Verfügung gestellt.