Geldwäschebekämpfung

WPK aktualisiert Übersicht der Listen der Länder mit hohem Geldwäscherisiko

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Die Europäische Kommission hat mit der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1675 vom 14. Juli 2016 Drittstaaten festgelegt, die ein hohes Risiko der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen. Diese wurde durch die Delegierte Verordnung (EU) 2026/83 vom 4. Dezember 2026 geändert.

Neu gelistet ist Russland.

Mit Mitteilung vom 19. Juni 2026 hat die Financial Action Task Force (FATF) die Liste der Länder aktualisiert, die unter verstärkter FATF-Beobachtung stehen („Graue Liste“)

Neu gelistet sind Irak sowie Bosnien und Herzegowina.

Nicht mehr der verstärkten FATF-Überwachung unterliegen Algerien und Namibia.

Mit Mitteilung vom selben Tag hat die FATF eine Liste mit den Ländern veröffentlicht, die von der FATF eine Aufforderung zum Handeln erhalten haben („Schwarze Liste“). Hier gab es jedoch keine Neuerungen.

Die WPK hat ihre Übersicht der Länder mit hohem Geldwäscherisiko aktualisiert und im Mitgliederbereich „Meine WPK“ bereitgestellt.