Konsultationen der AMLA zum Entwurf einer Leitlinie und eines technischen Regulierungsstandards
Die europäische Anti-Geldwäschebehörde Anti-Money Laundering Authority (AMLA) hat zwei neue öffentliche Konsultationen eröffnet.
Leitlinie zur unternehmensweiten Risikobewertung
Es handelt sich zum einen um eine Konsultation zu dem Entwurf einer Leitlinie zur unternehmensweiten Risikobewertung. Diese Leitlinie enthält Mindestanforderungen, die für die Erstellung, Dokumentation und Aktualisierung der Risikoanalyse zu beachten sind. Da die Verpflichteten die Leitlinie anwenden müssen, empfiehlt sich die Teilnahme an der Konsultation. Überdies findet zu dem Entwurf dieser Leitlinie eine öffentliche Anhörung am 28. Mai 2026 statt, für die man sich anmelden kann. Die Konsultation endet am 15. Juli 2026.
Technischer Regulierungsstandard zu konzernweiten Mindestanforderungen und zusätzlichen Maßnahmen für Tochterunternehmen und Zweigniederlassungen in Drittländern
Zum anderen konsultiert die AMLA zu dem Entwurf eines technischen Regulierungsstandards (RTS) zu konzernweiten Mindestanforderungen und zusätzlichen Maßnahmen für Tochterunternehmen und Zweigniederlassungen in Drittländern. Dieser Standard enthält unter anderem Kriterien zur Bestimmung des Mutterunternehmens und Regelungen zum Informationsaustausch zwischen Unternehmen einer Gruppe. Zudem weitet der Standard die unternehmensweiten Regelungen auf andere Strukturen als die Gruppe (zum Beispiel Netzwerke) aus. Die Verpflichteten haben auch den RTS anzuwenden, weshalb sich eine Teilnahme an der Konsultation empfiehlt. Zu dem Entwurf des RTS findet am 20. Mai 2026 eine öffentliche Anhörung statt, an der auch Verpflichtete teilnehmen können. Stellungnahmen im Rahmen der Konsultation sind bis zum 15. Juni 2026 möglich.
Hintergrund
Die AMLA wird durch das EU-Geldwäschepaket berechtigt und verpflichtet, technische Regulierungsstandards und Leitlinien zu erstellen, die die Erfüllung geldwäscherechtlicher Pflichten konkretisieren und vereinheitlichen sollen.