Ich bin Prüfer für Qualitätskontrolle und soll eine Qualitätskontrolle bei einem genossenschaftlichen Prüfungsverband durchführen. Umfassen die Auftragsprüfungen von Genossenschaften bei einer…
Die Kommission für Qualitätskontrolle (KfQK) ordnet seit dem 17. Juni 2016 Qualitätskontrollen jeweils auf Basis einer Risikoanalyse an. Führt dies zu einer Verkürzung des bisherigen Sechsjahresturnus?
Seit der Änderung der WPO durch das APAReG sollen Qualitätskontrollen nicht mehr einem festgelegten Turnus von sechs beziehungsweise drei Jahren folgen. Vielmehr hat die KfQK für jede Praxis eine Risikoanalyse anzufertigen und den Zeitpunkt der nächsten Qualitätskontrolle festzulegen.
Grundlagen für diese Risikoanalyse sind insbesondere
Den Regelfall stellt die Risikoanalyse nach Auswertung eines Qualitätskontrollberichts dar. In diesem Fall erfolgt sie insbesondere auf Basis der Ergebnisse der Qualitätskontrolle unter Berücksichtigung der übrigen genannten Kriterien, wobei die nächste Qualitätskontrolle spätestens nach sechs Jahren durchzuführen ist.
Für 2.850 Praxen, deren Teilnahmebescheinigung oder Ausnahmegenehmigung nach dem 31. Juli 2017 abläuft und deren Qualitätskontrollbericht bereits ausgewertet war, hat die KfQK bereits 2016 nach einer Risikoanalyse die Qualitätskontrollen bis längstens zum 16. Juni 2022 angeordnet. Die Risikoanalyse ergab regelmäßig, dass die Qualitätskontrollen zum Zeitpunkt des Ablaufs der Sechsjahresfrist angeordnet werden konnten. Lediglich bei drei Praxen wurde 2016 eine vorgezogene Qualitätskontrolle angeordnet.
Inzwischen erfolgt die Risikoanalyse im Rahmen der Auswertung des Qualitätskontrollberichts.
Ergibt eine Qualitätskontrolle keinen Anlass zur Anordnung von Maßnahmen, wird die nächste Qualitätskontrolle mit Abschluss der Qualitätskontrolle angeordnet, ansonsten mit dem Erlass der Maßnahmen. Die bislang erfolgten Risikoanalysen führten in der Regel zu einem Sechsjahresturnus.
Von einer grundsätzlichen Verkürzung des Sechsjahresturnus kann also nicht gesprochen werden.