Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) hat am 23. Juli 2026 den Entwurf der ESRS für Drittstaatenunternehmen zur Konsultation gestellt.
Art. 40a Abs. 1 der Bilanzrichtlinie…
Am 30. September 2024 hat das Committee of European Auditing Oversight Bodies (CEAOB) unverbindliche Leitlinien zur Erlangung begrenzter Prüfungssicherheit bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung (Guidelines on limited assurance on sustainability reporting) veröffentlicht.
Die CSRD sieht vor, dass die Europäische Kommission bis spätestens 1. Oktober 2026 Standards zur Erlangung begrenzter Prüfungssicherheit verabschiedet. Diese sollen regeln, was von Wirtschaftsprüfern und unabhängigen Erbringern von Bestätigungsleistungen (practitioners) künftig bei der Durchführung von Aufträgen zur Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung erwartet wird. Bis dahin wird es eine Übergangszeit geben, in der es keine auf EU-Ebene verabschiedeten Standards gibt. Allerdings können die Mitgliedstaaten nationale Standards oder Verlautbarungen annehmen.
Um eine Fragmentierung in der Anwendung zu vermeiden und um sicherzustellen, dass die Prüfungsmethoden bis zur Verabschiedung eines Standards auf EU-Ebene so einheitlich wie möglich sind, hat die Kommission das CEAOB aufgefordert, unverbindliche Leitlinien zur Erlangung begrenzter Prüfungssicherheit bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu entwickeln, die in den nun veröffentlichten Leitlinien dargelegt sind.
Mit den Leitlinien des CEAOB werden nationale Verlautbarungen weder außer Kraft gesetzt noch ersetzt.