Nachhaltigkeit

Europäische Kommission verabschiedet delegierte Rechtsakte zu den vereinfachten ESRS und zum freiwilligen Standard

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Die Europäische Kommission hat am 3. Juli 2026 die delegierte Verordnung zur Übernahme der überarbeiteten European Sustainability Reporting Standards (ESRS) angenommen.

Gegenüber den im Mai 2026 veröffentlichten Konsultationsentwürfen, die auf der fachlichen Empfehlung (Technical Advice) der EFRAG basieren („Neu auf WPK.de“ vom 8. Mai 2026), hat die Europäische Kommission noch punktuelle Anpassungen vorgenommen, unter anderem

  • die Vorgaben zur Anwendung des Wesentlichkeitsprinzips weiter konkretisiert,
  • die Übergangserleichterungen für die Berichterstattung über erwartete finanzielle Effekte um ein weiteres Jahr verlängert und
  • die Regelungen zur Berichterstattung über Treibhausgasemissionen stärker an internationale Standards angeglichen.

Ein begleitendes „Staff Working Document“ erläutert die Änderungen der Europäischen Kommission gegenüber der fachlichen Empfehlung der EFRAG.

Außerdem hat die Kommission eine delegierte Verordnung zum Standard für die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung (Voluntary Standard – VS) angenommen.

Prüfung der Rechtsakte durch Parlament und Rat

Beide Rechtsakte werden nun dem Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union zur Prüfung vorgelegt. Der Prüfungszeitraum beträgt zwei Monate und kann um weitere zwei Monate verlängert werden. Sofern keine Einwände erhoben werden, werden die Rechtsakte im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Drei Tage nach ihrer Veröffentlichung treten sie in Kraft.

Da es sich um delegierte Verordnungen handelt, ist eine Umsetzung in nationales Recht nicht erforderlich.