Am 21. September 2026 wurden die Delegierte Verordnung (EU) 2026/1563 zu den überarbeiteten European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sowie die Delegierte Verordnung (EU) 2026/1560 zu den…
Die Europäische Kommission hat am 3. Juli 2026 die delegierte Verordnung zur Übernahme der überarbeiteten European Sustainability Reporting Standards (ESRS) angenommen.
Gegenüber den im Mai 2026 veröffentlichten Konsultationsentwürfen, die auf der fachlichen Empfehlung (Technical Advice) der EFRAG basieren („Neu auf WPK.de“ vom 8. Mai 2026), hat die Europäische Kommission noch punktuelle Anpassungen vorgenommen, unter anderem
Ein begleitendes „Staff Working Document“ erläutert die Änderungen der Europäischen Kommission gegenüber der fachlichen Empfehlung der EFRAG.
Außerdem hat die Kommission eine delegierte Verordnung zum Standard für die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung (Voluntary Standard – VS) angenommen.
Beide Rechtsakte werden nun dem Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union zur Prüfung vorgelegt. Der Prüfungszeitraum beträgt zwei Monate und kann um weitere zwei Monate verlängert werden. Sofern keine Einwände erhoben werden, werden die Rechtsakte im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Drei Tage nach ihrer Veröffentlichung treten sie in Kraft.
Da es sich um delegierte Verordnungen handelt, ist eine Umsetzung in nationales Recht nicht erforderlich.