Nachhaltigkeit

Konsultation der EU-Kommission zu den vereinfachten ESRS und dem freiwilligen Standard

Bild: © Provir – stock.adobe.com

Die Europäische Kommission hat am 6. Mai 2026 den Entwurf einer delegierten Verordnung zur Vereinfachung der Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) veröffentlicht. Die geänderten ESRS basieren auf der von der EFRAG am 3. Dezember 2025 an die EU-Kommission übergebenen fachliche Empfehlung (Technical Advice), zu der die EFRAG zuvor eine öffentliche Konsultation durchgeführt hatte.

Gleichzeitig hat die Europäische Kommission den Entwurf einer delegierten Verordnung zur Annahme eines Standards für die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung (Voluntary Standard – VS) vorgelegt, die in erster Linie für Unternehmen vorgesehen sind, für die die Begrenzung der Berichtspflichten in der Wertschöpfungskette (Value Chain Cap) gilt. Die Standards wurden auf Grundlage des von der EFRAG am 17. Dezember 2024 veröffentlichten Standards für die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung nicht kapitalmarktorientierter kleiner und mittlerer Unternehmen (VSME) erstellt, dessen Anwendung die Europäische Kommission am 30. Juli 2025 empfohlen hatte.

Zu beiden Entwürfen hat die Europäische Kommission eine vierwöchige öffentliche Konsultation gestartet, die bis zum 3. Juni 2026 läuft.