Das Committee of European Auditing Oversight Bodies (CEAOB) hat Ende September 2026 einen Technical Advice für einen Standard zur Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten mit begrenzter Sicherheit…
Am 24. Januar 2025 hat Accountancy Europe als europäische Dachorganisation des Wirtschaftsprüferberufs eine Übersicht zum Stand der Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive in Europa veröffentlicht (CSRD Transposition Tracker). Enthalten sind beispielsweise
Nach den von Accountancy Europe veröffentlichten Informationen haben mit Stand vom 6. Januar 2025 insgesamt 20 Mitgliedstaaten der EU beziehungsweise des EWR die Umsetzung der CSRD in ihre nationalen Rechtsordnungen abgeschlossen.
Als Prüfer von Nachhaltigkeitsberichten sind dabei in allen Mitgliedstaaten Wirtschaftsprüfer beziehungsweise Wirtschaftsprüfungsgesellschaften zugelassen, während unabhängige Erbringer von Bestätigungsleistungen (Independent Assurance Service Provider) gemäß der Veröffentlichung von Accoutancy Europe bislang lediglich in drei Ländern (Dänemark, Frankreich und Litauen) zugelassen wurden.
Auch auf der Internetseite der Europäischen Union wird der Umsetzungsstand der CSRD in das jeweilige nationale Recht der Mitgliedstaaten transparent gemacht.