Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) hat am 23. Juli 2026 den Entwurf der ESRS für Drittstaatenunternehmen zur Konsultation gestellt.
Art. 40a Abs. 1 der Bilanzrichtlinie…
Das Europäische Parlament hat am 16. Dezember 2025 mit 428 Ja-Stimmen, 218 Nein-Stimmen und 17 Enthaltungen die vorläufige Einigung zwischen EU-Parlament und Rat der Europäischen Union zu den Vereinfachungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung und der Sorgfaltspflichten im Rahmen des Omnibus-I-Pakets gebilligt.
Der endgültige Richtlinientext muss nun noch vom Rat der Europäischen Union gebilligt werden. Dies gilt als reine Formsache. Anschließend wird die Änderungsrichtlinie im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und tritt 20 Tage nach der Veröffentlichung in Kraft. Die Mitgliedstaaten haben die Änderungen nach deren Inkrafttreten in nationales Recht umzusetzen.