Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) hat am 23. Juli 2026 den Entwurf der ESRS für Drittstaatenunternehmen zur Konsultation gestellt.
Art. 40a Abs. 1 der Bilanzrichtlinie…
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) angewiesen, bei der Anwendung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) zurückhaltend und unternehmensfreundlich zu agieren.
Die im Koalitionsvertrag vereinbarte deutliche Entbürokratisierung des LkSG soll mit dem Beschluss des Bundeskabinetts vom 3. September 2025 für eine Novellierung des Gesetzes umgesetzt werden. Der Gesetzentwurf sieht vor, die Berichtspflicht ersatzlos und rückwirkend zu streichen. Außerdem sollen neun von dreizehn Tatbeständen von Ordnungswidrigkeiten entfallen.
Um Unternehmen bereits jetzt zu entlasten, hat das BMWE im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) das für die Umsetzung des LkSG zuständige BAFA angewiesen, die Prüfung von Unternehmensberichten ab jetzt einzustellen. Soweit der Gesetzentwurf die Streichung von Bußgeldtatbeständen vorsieht, wird das BAFA laufende Ordnungswidrigkeitenverfahren auf Grundlage dieser Tatbestände ebenfalls einstellen und keine neuen Verfahren eröffnen.
Das LkSG soll durch eine bürokratiearme Umsetzung der europäischen Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) ersetzt werden.