Prüfung kommunaler Wirtschaftsbetriebe

Rundschreiben JAP-1/2026 Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern

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Der Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern hat sein Rundschreiben JAP-1/2026 zu Jahresabschlussprüfungen kommunaler Wirtschaftsbetriebe nach Abschnitt III Kommunalprüfungsgesetz (KPG M‑V) sowie von Unternehmen mit Beteiligung des Landes Mecklenburg-Vorpommern veröffentlicht.

Informiert wird über geringfügige Änderungen des Grundwerks. Neben Anpassungen an das aktuelle vom Landesrechnungshof verwendete Schriftbild sind die Verweise auf Gesetzesfassungen aktualisiert worden. In Anlage 3 (Punkt 2.3) sind die Ausführungen zur Eigenkapitalquote sprachlich umformuliert worden.

Zu beachtende Punkte

Darüber hinaus bittet der Landesrechnungshof um Kenntnisnahme und Beachtung folgender Punkte:

  • Allgemeine Regelungen zum Schriftverkehr,
  • Weiterleitung der Prüfungsberichte kommunaler Wirtschaftsbetriebe,
  • Übersendung von weiteren Unterlagen bei kommunalen Wirtschaftsbetrieben und
  • Benennung der maßgeblichen Rechtsvorschriften bei Landesbeteiligungen.

Diese Hinweise sind Bestandteil des Grundwerks 2026 mit seinen Anlagen. Für Einzelheiten wird auf das Rundschreiben und das Grundwerk verwiesen.

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