Der Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern hat sein Rundschreiben JAP-1/2026 zu Jahresabschlussprüfungen kommunaler Wirtschaftsbetriebe nach Abschnitt III Kommunalprüfungsgesetz…
Der Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern hat am 19. Dezember 2023 seine überarbeiteten Grundsätze zu Jahresabschlussprüfungen kommunaler Wirtschaftsbetriebe nach Abschnitt III Kommunalprüfungsgesetz (KPG M‑V) sowie von Unternehmen mit Beteiligung des Landes Mecklenburg-Vorpommern veröffentlicht.
Im Rundschreiben JAP‑1/2023 weist der Landesrechnungshof auf die geänderten Überschriften unter B.II.2 in der Musterfassung eines Berichts hin. Darüber hinaus erinnert der Landesrechnungshof an die Beachtung folgender Punkte:
Sofern im Rundschreiben JAP‑1/2023 nichts Abweichendes bestimmt ist, gilt das Grundwerk 2024 grundsätzlich ab dem 1. Januar 2024.