Der Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern hat sein Rundschreiben JAP-1/2026 zu Jahresabschlussprüfungen kommunaler Wirtschaftsbetriebe nach Abschnitt III Kommunalprüfungsgesetz…
Der Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern hat am 4. Februar 2025 das Rundschreiben zu Jahresabschlussprüfungen kommunaler Wirtschaftsbetrieben nach Abschnitt III Kommunalprüfungsgesetz (KPG M‑V) sowie von Unternehmen mit Beteiligung des Landes Mecklenburg-Vorpommern veröffentlicht.
Das Grundwerk 2024 in der Fassung vom 19. Dezember 2023 gilt unverändert fort.
Der Landesrechnungshof bittet in dem Rundschreiben um Kenntnisnahme und Beachtung folgender Punkte:
Diese Hinweise sind Bestandteil des Grundwerks 2024 mit seinen Anlagen.