Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) hat am 23. Juli 2026 den Entwurf der ESRS für Drittstaatenunternehmen zur Konsultation gestellt.
Art. 40a Abs. 1 der Bilanzrichtlinie…
Am 5. Juli 2024 wurde die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht (Richtlinie (EU) 2024/1760). Die Richtlinie ist bis zum Juli 2026 in nationales Recht umzusetzen. Es ist davon auszugehen, dass dies in Deutschland unter anderem durch entsprechende Anpassungen im Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz erfolgen wird.
Die Anwendung der Regelungen der CSDDD wird für Unternehmen in der EU schrittweise verpflichtend:
Die WPK berichtete über den Kompromissvorschlag unter „Neu auf WPK.de“ vom 19. März 2024 sowie über die Zustimmung des Europäischen Parlaments und des Rats der Europäischen Union unter „Neu auf WPK.de“ vom 27. Mai 2024.