Konsultation der AMLA zu dem Entwurf von Leitlinien zur laufenden Überwachung einer Geschäftsbeziehung
Die europäische Anti-Geldwäschebehörde Anti-Money Laundering Authority (AMLA) hat eine neue öffentliche Konsultation eröffnet.
Es handelt sich um eine Konsultation zu dem Entwurf von zwei Leitlinien zur laufenden Überwachung einer Geschäftsbeziehung.
Die erste Leitlinie befasst sich mit der Aktualisierung von Kundendokumenten, -daten und -informationen. Die Leitlinie legt zum einen Informationsquellen fest, die von den Verpflichteten zur Aktualisierung der Kundeninformationen genutzt werden können. Zum anderen enthält die Leitlinie Listen von Informationen, welche die Verpflichteten bei periodischen Überprüfungen der Kundeninformationen und ereignisgesteuerten Überprüfungen berücksichtigen und bewerten sollten. Die zweite Leitlinie beinhaltet Anforderungen für die Überwachung von Transaktionen und Aktivitäten.
Da die Leitlinien von den Verpflichteten angewendet werden müssen, empfiehlt es sich, an der Konsultation teilzunehmen. Überdies findet zu dem Entwurf dieser Leitlinien eine öffentliche Anhörung am 2. Juli 2026 statt, für die man sich anmelden kann. Die Konsultation endet am 3. September 2026.
Hintergrund
Die AMLA ist durch das EU-Geldwäschepaket berechtigt und verpflichtet, technische Regulierungsstandards und Leitlinien zu erstellen, welche die Erfüllung geldwäscherechtlicher Pflichten konkretisieren und vereinheitlichen sollen.