Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) hat am 23. Juli 2026 den Entwurf der ESRS für Drittstaatenunternehmen zur Konsultation gestellt.
Art. 40a Abs. 1 der Bilanzrichtlinie…
Am 31. Mai 2024 veröffentlichte die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) drei Implementierungsleitlinien (Implementation Guidance) zur Umsetzung der Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (European Sustainability Reporting Standards) gemäß der CSRD. Es handelt sich um:
Die Implementierungsleitlinie beschreibt die Anforderungen an die Berichterstattung über die Wesentlichkeitseinschätzung einschließlich der Darstellung möglicher Schritte des Prozesses. Sie enthält auch häufig gestellte Fragen (FAQ) zur doppelten Wesentlichkeitsbewertung, um die Anwender bei der Umsetzung zu unterstützen.
Diese Implementierungsleitlinie beschreibt die Anforderungen an die Berichterstattung über die Wertschöpfungskette und zwar von der Bewertung der Wesentlichkeit bis hin zu den Kennzahlen und Zielen. Sie enthält zudem FAQ für weitere Informationen und eine „Karte der Wertschöpfungskette“, die die Auswirkungen der Wertschöpfungskette auf die einzelnen Offenlegungsanforderungen in allen ESRS zusammenfasst.
Die Liste der ESRS-Datenpunkte beinhaltet die vollständige ESRS-Set-1-Liste der detaillierten Anforderungen in jeder Offenlegungsanforderung und der zugehörigen Anwendungsanforderungen im Excel-Format. Die Datei enthält zusätzliche Informationen, zum Beispiel zur Art der Anforderungen (zum Beispiel quantitativ oder qualitativ) oder zu Übergangsbestimmungen. Diese Liste kann die Grundlage für eine Datenlückenanalyse oder Datenerhebung bilden.
Die Entwürfe der drei Leitlinien wurden im Dezember 2023 zur Konsultation veröffentlicht („Neu auf WPK.de vom 23. Januar 2024).