Das Committee of European Auditing Oversight Bodies (CEAOB) hat Ende September 2026 einen Technical Advice für einen Standard zur Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten mit begrenzter Sicherheit…
Am 13. Oktober 2025 hat der federführende Rechtsausschuss des Europäischen Parlamentes (JURI) über wesentliche inhaltliche Teile des sogenannten Omnibus-Paketes I der Europäischen Kommission (Richtlinienvorschlag COM(2025) 81) zu Änderungen der CSRD, der Bilanzrichtlinie, der CSDDD und der Abschlussprüferrichtlinie abgestimmt und seine endgültige Position festgelegt.
Der Rechtsausschuss hat sich vor allem darauf geeinigt, den Kreis der zukünftig zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichteten Unternehmen auf solche mit mehr als durchschnittlich 1.000 Beschäftigten und einem jährlichen Nettoumsatz von mehr als 450 Mio. Euro zu begrenzen. Die Pflichten nach der CSDDD sollen künftig nur noch für Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und einem Nettoumsatz von über 1,5 Mrd. Euro gelten.
Das Europäische Parlament soll in der Sitzungswoche vom 20. bis 23. Oktober 2025 über den Vorschlag abstimmen. Danach können die Verhandlungen (Trilog) zwischen Europäischem Parlament, Rat der EU und Europäischer Kommission beginnen.