Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) hat am 23. Juli 2026 den Entwurf der ESRS für Drittstaatenunternehmen zur Konsultation gestellt.
Art. 40a Abs. 1 der Bilanzrichtlinie…
Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) hat die ersten zwölf Fragen und Antworten zur Anwendung der ESRS (Explanations 1/2024) auf ihrer im Oktober 2023 eingerichteten ESRS Q&A Platform veröffentlicht.
Die Plattform soll Unternehmen und anderen interessierten Stakeholdern die Möglichkeit geben, technische Fragen zur Anwendung der ESRS an die EFRAG zu richten. Dazu ist ein auf der EFRAG-Internetseite erhältliches Formblatt zu nutzen. Die EFRAG sammelt und kategorisiert die Fragen. Soweit dies in ihren Kompetenzbereich fällt, gibt sie Antworten durch
Bisher sind mehr als 250 Fragen auf der Plattform eingegangen. Die Antworten sind als nicht bindende Klarstellungen zu den bestehenden ESRS zu verstehen. Die Auslegung oder Änderung des rechtlichen Rahmens (ESRS oder CSRD) fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich der EFRAG.