Ich bin Prüfer für Qualitätskontrolle und soll eine Qualitätskontrolle bei einem genossenschaftlichen Prüfungsverband durchführen. Umfassen die Auftragsprüfungen von Genossenschaften bei einer…
Ein Mandant bat mich, nach § 11 VerpackG eine Vollständigkeitserklärung zu prüfen. In das Verpackungsregister nimmt die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) nur natürliche Personen auf. Da ich keine eigene Praxis habe, würde ich den Vertrag gern über meine WPG abschließen und aus dieser heraus prüfen. Brauche ich hierfür eine eigene Berufshaftpflichtversicherung?
Wir meinen nein. Die „Prüfleitlinien Vollständigkeitserklärungen“ führen aus, dass Prüfer zwar jeweils der individuelle im Prüferregister aufgeführte Prüfer ist, seine Prüfungsgesellschaft jedoch Vertragspartner des Prüfungsauftrags sein kann (vgl. Abschnitt 1.4 der Einführung zu den Prüfleitlinien). Wird der Prüfungsauftrag mit der Berufsgesellschaft geschlossen, handelt der für die Prüfung verantwortliche WP/vBP aus seiner Berufsgesellschaft heraus. Insoweit ist diese Prüfungstätigkeit von der Berufshaftpflichtversicherung der Berufsgesellschaft umfasst.