Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) hat am 23. Juli 2026 den Entwurf der ESRS für Drittstaatenunternehmen zur Konsultation gestellt.
Art. 40a Abs. 1 der Bilanzrichtlinie…
Am 4. Juli 2025 hat die Europäische Kommission den Delegierten Rechtsakt zur Vereinfachung der Berichterstattung nach der EU-Taxonomie-Verordnung verabschiedet. Damit werden die am 26. Februar 2025 veröffentlichten Änderungsvorschläge zu den folgenden drei Delegierten Rechtsakten umgesetzt (siehe „Neu auf WPK.de“ vom 5. März 2025):
Ergänzend wurde ein erläuterndes Fragen-/Antworten-Dokument veröffentlicht.
Die vorgesehenen Vereinfachungen betreffen unter anderem:
Der Delegierte Rechtsakt wird nun dem Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union zur Prüfung vorgelegt. Der Prüfungszeitraum beträgt vier Monate und kann um weitere zwei Monate verlängert werden. Sofern keine Einwände erhoben werden, wird der Delegierte Rechtsakt im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und tritt 20 Tage nach dieser Veröffentlichung in Kraft.
Die neuen Regelungen sollen ab dem 1. Januar 2026 gelten und erstmals auf das Geschäftsjahr 2025 anzuwenden sein. Unternehmen haben jedoch die Möglichkeit, die Erstanwendung auf das Geschäftsjahr 2026 zu verschieben.