Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) hat am 23. Juli 2026 den Entwurf der ESRS für Drittstaatenunternehmen zur Konsultation gestellt.
Art. 40a Abs. 1 der Bilanzrichtlinie…
Die Europäische Kommission hat am 13. November 2024 die Bekanntmachung (Commission Notice) über die Auslegung bestimmter Rechtsvorschriften zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und deren Prüfung in Form eines Fragen- und Antwortkatalogs (FAQ) (PDF) im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die WPK hat über die Veröffentlichung des Entwurfs am 7. August 2024 berichtet („Neu auf WPK.de“ vom 8. August 2024).
Im Einzelnen sprechen die FAQ folgende Vorschriften an:
Die FAQ sollen die kosteneffiziente Erfüllung der rechtlichen Anforderungen erleichtern sowie die Nützlichkeit und Vergleichbarkeit der berichteten Nachhaltigkeitsinformationen sicherstellen.
Sie erläutern lediglich Bestimmungen bereits geltender Rechtsvorschriften, ändern jedoch keine sich aus diesen Rechtsvorschriften ergebenden Rechte und Pflichten und sie führen keine zusätzlichen Anforderungen ein. Damit dienen sie lediglich als Hilfe bei der Anwendung der einschlägigen Rechtsvorschriften. Die Europäische Kommission will die FAQ nach Bedarf aktualisieren.