Private Equity

Begriff der verantwortlichen Führung von Berufsgesellschaften präzisiert – Mustervertrag

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Mit seiner Verlautbarung zur Sicherung der verantwortlichen Führung bei mittelbarer Beteiligung von Finanzinvestoren an Berufsgesellschaften vom 23. April 2026 („Neu auf WPK.de“ vom 23. April 2026) hat der Vorstand der WPK den Begriff der verantwortlichen Führung ausgearbeitet, Eckpunkte für die Anerkennung festgelegt sowie Anforderungen an den Gesellschaftsvertrag einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in mittelbarem Fremdbesitz bestimmt.

In seiner Sitzung am 10. Juli 2026 hat der Vorstand die Voraussetzungen nun präzisiert und eine Aktualisierung des Merkblattes für die Anerkennung als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für Fälle mittelbaren Fremdbesitzes sowie einen entsprechenden Mustervertrag beschlossen. Beides steht ab sofort im Mitgliederbereich „Meine WPK“ unter „Anträge/Mitteilungen“ zur Verfügung.