WPK
13. April 2023

Bekanntmachung:
Anhörung der Mitglieder der Wirtschaftsprüferkammer zur 20. Änderung der Gebührenordnung der Wirtschaftsprüferkammer

Der Vorstand der WPK hat in seiner Sitzung am 22. März 2023 beschlossen, dem Beirat eine Änderung der Gebührenordnung (GebO WPK) vorzuschlagen. Damit soll bei der Rücknahme der Anmeldung zu einer Modulprüfung im Wirtschaftsprüfungsexamen eine Bearbeitungsgebühr erhoben werden.

Die WPK erhebt für die Durchführung des Wirtschaftsprüfungsexamens für jede Modulprüfung eine Prüfungsgebühr. Sie beträgt in einem Prüfungsgebiet mit zwei Klausuren (Wirtschaftliches Prüfungswesen, Unternehmensbewertung und Berufsrecht; Angewandte Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre; Steuerrecht) 1.000 Euro (§ 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 GebO WPK) und in einem Prüfungsgebiet mit einer Klausur (Wirtschaftsrecht) 500 Euro (§ 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 GebO WPK). Wenn die Anmeldung zu einer Modulprüfung vor der Ladung zu der schriftlichen Prüfung zurückgenommen wird, wird die Prüfungsgebühr bisher in voller Höhe erstattet.

Modulanmeldungen werden in einem signifikanten Ausmaß zurückgenommen. Jede Modulanmeldung verursacht aufseiten der WPK Aufwand: An- und Abmeldungen sind zu erfassen, Zahlungsflüsse zu verfolgen und zu bearbeiten und insbesondere geeignete Prüfungsräume für die Klausuren zu buchen. Hierbei gelten regelmäßig lange Buchungsfristen, so dass die hohe Zahl der – zum Teil sehr kurzfristigen – Abmeldungen nicht mehr berücksichtigt werden kann und im Ergebnis zu große und teure Prüfungsräume gebucht werden.

Der Vorstand der WPK hat daher beschlossen, bei der Rücknahme der Anmeldung zu einer Modulprüfung die Prüfungsgebühr künftig nicht mehr in voller Höhe, sondern abzüglich einer Bearbeitungsgebühr zu erstatten. Er schlägt hierzu folgende Regelung vor:

§ 3 Gebührentatbestände/Gebührenhöhe

(…) Wird der Antrag nach Satz 1 Nr. 1, 2 oder 8 zurückgenommen, ermäßigt sich die dort genannte jeweilige Gebühr auf die Hälfte. Gleiches gilt für die Prüfungsgebühr nach Satz 1 Nr. 3 bis 6, sofern der Bewerber bis zum Ende der Bearbeitungszeit für die letzte Aufsichtsarbeit von der Prüfung zurücktritt. Wird die Anmeldung zu einer Modulprüfung zurückgenommen, wird die Prüfungsgebühr nach Satz 1 Nr. 3 und 4 abzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20 Prozent der jeweiligen Gebühr erstattet. Wird der Antrag nach Satz 1 Nr. 8 von einer Hochschule für dasselbe Semester/Trimester für mehr als einen Studiengang gestellt und nehmen Studierende der Studiengänge überwiegend an denselben Lehrveranstaltungen und Prüfungen teil, ermäßigt sich die Gebühr für jeden weiteren Studiengang auf die Hälfte. (…)

Die Änderung soll für Anmeldungen zu Modulprüfungen gelten, die ab dem 1. September 2023, dem Beginn des Anmeldezeitraums für den Prüfungstermin II/2024 des Wirtschaftsprüfungsexamens, erfolgen.

Für die Mitglieder der WPK besteht die Gelegenheit zur Stellungnahme.

Ihre Stellungnahme erbitten wir bis zum 8. Mai 2023 per E-Mail (pruefungsstelle(at)wpk.de), Telefax (+49 30 726161-196) oder Post (Postfach 301882, 10746 Berlin). Vorstand und Beirat der WPK werden über alle eingehenden Hinweise unterrichtet.

Die formelle Beschlussfassung des Beirates zur Änderung der Gebührenordnung ist in der Sitzung des Beirates am 2. Juni 2023 vorgesehen.

Alle Angaben werden nur intern erfasst und nicht veröffentlicht.

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