WPK
30. Mai 2022

Fachwirt/-in Wirtschaftsprüfung (WPK):
Hohe Bestehensquote auch im zweiten Prüfungstermin

Zwölf der Kandidatinnen und Kandidaten, die im Prüfungstermin 2021/2022 an der nach 2020 zum zweiten Mal durchgeführten Fortbildungsprüfung zum Fachwirt / zur Fachwirtin Wirtschaftsprüfung (WPK) teilgenommen haben, waren erfolgreich und haben bestanden. Mit diesem Erfolg in einer staatlichen Fortbildungsprüfung haben sie ihre Befähigung zur Bearbeitung qualifizierter berufsspezifischer Aufgaben in der Wirtschaftsprüfung nachgewiesen.

Von 17 zugelassenen Kandidatinnen und Kandidaten haben zwei die Prüfung nach dem schriftlichen Prüfungsteil nicht bestanden; drei konnten wegen eines triftigen Grundes an Teilen der Prüfung nicht teilnehmen. Sie können die Prüfung im kommenden Prüfungstermin fortsetzen.

Die zwölf erfolgreichen Kandidatinnen und Kandidaten haben zunächst im November 2021 die schriftliche Prüfung abgelegt, die aus drei Klausuren besteht, und sind Mitte Mai 2022 mündlich geprüft worden.

An der Prüfung kann teilnehmen, wer

  • eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit kaufmännischem, verwaltendem oder informationstechnologischem Bezug und eine auf die Berufsausbildung folgende mindestens dreijährige Berufspraxis,
  • ein abgeschlossenes Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern und eine auf das Studium folgende mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  • eine mindestens sechsjährige Berufspraxis

nachweisen kann.

Anträge für die nächste Prüfung bis 31. Juli 2022

Der Prüfungstermin 2022/2023 soll im November 2022 mit der schriftlichen Prüfung beginnen. Anträge auf Zulassung zu diesem Prüfungstermin können bis zum 31. Juli 2022 gestellt werden.

Weitere Informationen zu der Prüfung finden Sie unter Nachwuchs > Fachwirt/-in Wirtschaftsprüfung (WPK).

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