WPK
28. Juni 2022

Bekanntmachung:
16. Änderung der Satzung der Wirtschaftsprüferkammer Körperschaft des öffentlichen Rechts (Satzung der WPK)

Nachstehend wird der vom Beirat der Wirtschaftsprüferkammer am 3. Juni 2022 in Berlin („Neu auf WPK.de“ vom 17. Juni 2022) beschlossene Wortlaut der 16. Änderung der Satzung der WPK, zuletzt geändert durch Beschluss des Beirats vom 27. Juni 2019, bekannt gemacht.

Die 16. Änderung der Satzung der WPK wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz mit Schreiben vom 20. Juni 2022 genehmigt.

Die 16. Änderung der Satzung der WPK tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung auf der Internetseite der Wirtschaftsprüferkammer in Kraft.

Berlin, den 28. Juni 2022

 

Der Präsident
der Wirtschaftsprüferkammer

Gerhard Ziegler


„16. Änderung der
Satzung der Wirtschaftsprüferkammer
Körperschaft des öffentlichen Rechts
 (Satzung der WPK)

vom 3. Juni 2022

Aufgrund des § 60 der Wirtschaftsprüferordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. November 1975 (BGBl. I S. 2803), zuletzt geändert durch Artikel 77 des Gesetzes vom 10. August 2021 (BGBl. I S. 3436), hat der Beirat der Wirtschaftsprüferkammer am 3. Juni 2022 die folgende Änderung der Satzung der WPK (zuletzt geändert durch Beschluss des Beirats vom 27. Juni 2019) beschlossen:

Nach § 4 wird folgender § 5 eingefügt:

„§ 5
Sitzungen

(1) Die Sitzungen des Beirats, des Vorstands, der Kommission für Qualitätskontrolle, der Abteilungen (§ 59a WPO), der Landespräsidenten und der Ausschüsse sowie die Kammerversammlung werden als Präsenzveranstaltung, virtuelle Veranstaltung oder in hybrider Form abgehalten.

(2) 1Die Sitzungen des Beirats sowie die Kammerversammlungen finden grundsätzlich als Präsenzveranstaltung statt. 2Aus wichtigem Grund können der Vorsitzer des Beirats und seine Stellvertreter einvernehmlich beschließen, dass die Sitzung oder die Kammerversammlung als virtuelle Veranstaltung oder in hybrider Form stattfindet. 3In diesem Fall finden alle Abstimmungen in der Sitzung mittels eines elektronischen Abstimmungssystems statt.

(3) Das Übrige regeln die Geschäftsordnungen.“


Die vorstehende Satzungsänderung wird hiermit ausgefertigt und nach Genehmigung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz auf der Internetseite der Wirtschaftsprüferkammer veröffentlicht (§ 60 Abs. 1 Satz 3 WPO).

Berlin, den 3. Juni 2022

Vorsitzer des Beirats der Wirtschaftsprüferkammer
(Dr. Marian Ellerich)“

28. Juni 2022

pr

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