Qualitätskontrolle
25. März 2021

Bericht über die Sitzung der Kommission für Qualitätskontrolle am 23. März 2021

Die Kommission für Qualitätskontrolle unterrichtet regelmäßig über ihre Tätigkeit. Im Folgenden sind die wichtigsten Beratungsergebnisse aus der Sitzung am 23. März 2021 zusammengefasst.

Tätigkeitsbericht der Kommission für Qualitätskontrolle für 2020

Die Kommission für Qualitätskontrolle hat ihren Tätigkeitsbericht für 2020 abschließend beraten. Der Bericht wird nach Billigung durch die Abschlussprüferaufsichtsstelle auf der Internetseite der WPK veröffentlicht, Vorstand und Beirat erhalten ihn zur Kenntnis.

Auswertung von 351 Qualitätskontrollberichten

Die Kommission für Qualitätskontrolle wertete 2020 insgesamt 351 Qualitätskontrollberichte aus (Vorjahr: 413). Lediglich nach 43 Qualitätskontrollen (rund 12 %, Vorjahr: 14 %) waren Maßnahmen zur Beseitigung von Mängeln erforderlich (Auflagen, Sonderprüfungen und Löschungen als Abschlussprüfer aus dem Berufsregister).

Im Jahr 2020 wurden 117 Praxen als gesetzlicher Abschlussprüfer in das Berufsregister eingetragen. 144 Praxen wurden als Abschlussprüfer aus dem Berufsregister gelöscht, davon verzichteten 132 Praxen auf die Eintragung.

Einzelfeststellungen von erheblicher Bedeutung: überwiegend fachliche Fehlleistungen und Prüfen ohne Befugnis

Die Vorstandsabteilung Berufsaufsicht wurde in 2020 in 16 Fällen über Einzelfeststellungen von erheblicher Bedeutung informiert. Sie betrafen überwiegend fachliche Fehlleistungen sowie das Prüfen ohne Befugnis.

Anpassungsbedarf auf Grund von ISQM 1, ISQM 2 und ISA 220 (rev.)

Die Kommission für Qualitätskontrolle hat ihren Ausschuss „Grundsätze QK“ gebeten, Anpassungsbedarf in der Berufssatzung WP/vBP aufgrund der Qualitätsmanagement-Standards des IAASB (ISQM 1, ISQM 2 und ISA 220 (rev.)) zu identifizieren und Vorschläge für deren Umsetzung zu erarbeiten. Die Vorschläge sollen sodann dem Vorstand der WPK zur weiteren Beratung vorgelegt werden.

Die Standards treten bereits am 15. Dezember 2022 in Kraft. Eventuelle Satzungsänderungen müssen daher spätestens in der Berufssatzung im Juni 2022 erfolgen. Eine erste Beratung im Beirat der WPK ist gegebenenfalls am 3. Dezember 2021 vorgesehen.

Aus den Abteilungen der Kommission für Qualitätskontrolle

Die Kommission für Qualitätskontrolle beschloss, dem Widerspruch gegen die Anordnung einer Qualitätskontrolle nach neuem Sachvortrag stattzugeben.

In der Sitzung wurde ausführlich über die Qualitätskontrollen bei dreizehn gemischten Praxen (Abschlussprüfer von Unternehmen von öffentlichem Interesse) beraten. Vier Qualitätskontrollen konnten abgeschlossen werden. Die Beratung über die übrigen gemischten Praxen wird in der nächsten Sitzung fortgesetzt.

Alle Angaben werden nur intern erfasst und nicht veröffentlicht.

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