Informationspflichten gemäß Art. 13, 14 DSGVO für Bewerber (m/w/d)

Die WPK verarbeitet für die Durchführung des Stellenbesetzungsverfahrens personenbezogene Daten vom Bewerber (m/w/d). Zu diesen Daten gehören die von dem Bewerber (m/w/d) selbst per Post oder E-Mail an die WPK übermittelten Daten, nämlich Personenstammdaten (z.B. Name, Vorname. Adresse, Geburtsdatum) und Bewerbungsdaten (z.B. Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse und sonstige Nachweise, Foto) sowie weitere Angaben, die sich gegebenenfalls aus durchgeführten Bewerbungsgesprächen oder Korrespondenz mit dem Bewerber (m/w/d) ergeben.

1. Verantwortliche Stelle im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO

Wirtschaftsprüferkammer (WPK)
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Rauchstraße 26
10787 Berlin

Telefon +49 30 726161-0
Telefax + 49 30 726161-212
E-Mail kontakt(at)wpk.de

Geschäftsführung:
RA (Syndikusrechtsanwalt) Dr. Eberhard Richter – Geschäftsführer
WP/StB Dr. Michael Hüning – Geschäftsführer

2. Datenschutzbeauftragter der WPK

Den betrieblichen Datenschutzbeauftragten der WPK, RA David Thorn, erreichen Sie unter david.thorn@wpk.de

3. Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung

Die WPK verarbeitet die Daten, soweit dies erforderlich ist, um eine Bewerbung rechtskonform zu bearbeiten. Die Bewerbung stellt ein Angebot des Bewerbers (m/w/d) an die WPK auf Abschluss eines Anstellungsvertrags dar. Die WPK darf die in diesem Rahmen zur Verfügung gestellten Daten verarbeiten, soweit dies für die Entscheidung über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses erforderlich ist (Art. 88 DSGVO in Verbindung mit § 26 Abs. 1 Satz 1, Abs. 8 Satz 2 BDSG).

Die Weitergabe dieser Daten an die Einrichtungen der Personalvertretung der WPK (siehe dazu unter 4.) ist erforderlich, um gesetzliche Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte zu wahren (§§ 78 Abs. 1 Nr. 1 BPersVG, 27 Abs. 1 b) BGleiG, 178 Abs. 2 SGB IX).

4. Empfänger der Daten

Personenbezogene Daten von Bewerbern (m/w/d) bearbeitet die Abteilung Personal/Recht. Sie gibt die Daten an die Geschäftsführung sowie die Leitung der Abteilung, des Referats oder der Landesgeschäftsstelle der WPK weiter, in der die Einstellung erfolgen soll. Zu einem späteren Zeitpunkt des Stellenbesetzungsverfahrens gibt die Abteilung Personal/Recht die Daten – teils in aggregierter, tabellarischer Form – an den Personalrat und die Gleichstellungsbeauftragte sowie – bei schwerbehinderten Bewerbern (m/w/d) – an die Schwerbehindertenvertretung der WPK weiter.

Die WPK gibt die Daten nicht an Stellen außerhalb der WPK, insbesondere an ein Drittland oder eine internationale Organisation, weiter. Es kann allerdings in Einzelfällen zu einem Zugriff auf diese Daten durch Vertragspartner der WPK kommen, die für Betrieb und Wartung von IT-Netzwerken oder eingesetzter Hardware und Software zuständig sind (zum Beispiel Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 28 DSGVO).

5. Speicherdauer/Löschung

Die WPK löscht personenbezogene Daten von Bewerbern (m/w/d) sechs Monate nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens. Diese Frist berücksichtigt §§ 61b Abs. 1 ArbGG, 15 AGG inklusive der möglicherweise zusätzlich einzuplanenden Zeit für die Zustellung von Klageschriften, Entscheidung über Wiedereinsetzungsanträge usw. Per Post übersandte Bewerbungsunterlagen sendet die WPK nach Fristablauf unaufgefordert zurück.

6. Betroffenenrechte

Als von der Datenverarbeitung durch die WPK betroffene Personen stehen Bewerbern (m/w/d) folgende Rechte gegenüber der WPK zu:

  • Auskunftsrecht (Art. 15 DSGVO, § 34 BDSG)
  • Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO)
  • Recht auf Löschung bzw. Recht auf Sperrung (Art. 17 DSGVO, § 35 Abs. 1 und 3 BDSG)
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO, § 35 Abs. 2 BDSG)
  • Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)
  • Widerspruchsrecht (Art. 21 DSGVO, § 36 BDSG). Im Falle eines Widerspruchs stellt die WPK die Datenverarbeitung unverzüglich ein, sofern nicht die Wahrnehmung berechtigter Interessen im Sinne von Art. 6 Abs. 1 Satz 1 f) DSGVO vorliegt. Sofern das Stellenbesetzungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist, scheidet nach Widerspruch eine weitere Teilnahme aus.

7. Beschwerderecht

Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten durch die WPK gegen die DSGVO verstößt, steht Ihnen das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde zu.

Zuständig für die Datenschutzaufsicht über die WPK ist der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Graurheindorfer Straße 153, 53117 Bonn.

Zuständig für die allgemeine Rechtsaufsicht über die WPK ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, Scharnhorststr. 34-37, 10115 Berlin.

Die Aufsichtsbehörde unterrichtet Beschwerdeführer über den Stand und die Ergebnisse der Beschwerde einschließlich der Möglichkeit eines gerichtlichen Rechtsbehelfs (Art. 78 DSGVO).

8. Pflicht zur Bereitstellung der Daten

Bewerber (m/w/d) sind nicht verpflichtet, die Daten bereitzustellen. Wenn sie keine Daten bereitstellen, können Sie jedoch nicht am Stellenbesetzungsverfahren teilnehmen.

9. Automatisierte Entscheidungsfindung/Profiling

Eine automatisierte Entscheidungsfindung inklusive Profiling (Art. 22 Abs. 1, Abs. 4 DSGVO) findet nicht statt.

Downloads

  • Informationspflichten gemäß Art. 13, 14 DSGVO für Bewerber (m/w/d) (pdf 141 KB)