Rundschreiben JAP-1/2026 Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern
Der Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern hat sein Rundschreiben JAP-1/2026 zu Jahresabschlussprüfungen kommunaler Wirtschaftsbetriebe nach Abschnitt III Kommunalprüfungsgesetz (KPG M‑V) sowie von Unternehmen mit Beteiligung des Landes Mecklenburg-Vorpommern veröffentlicht.
Informiert wird über geringfügige Änderungen des Grundwerks. Neben Anpassungen an das aktuelle vom Landesrechnungshof verwendete Schriftbild sind die Verweise auf Gesetzesfassungen aktualisiert worden. In Anlage 3 (Punkt 2.3) sind die Ausführungen zur Eigenkapitalquote sprachlich umformuliert worden.
Zu beachtende Punkte
Darüber hinaus bittet der Landesrechnungshof um Kenntnisnahme und Beachtung folgender Punkte:
- Allgemeine Regelungen zum Schriftverkehr,
- Weiterleitung der Prüfungsberichte kommunaler Wirtschaftsbetriebe,
- Übersendung von weiteren Unterlagen bei kommunalen Wirtschaftsbetrieben und
- Benennung der maßgeblichen Rechtsvorschriften bei Landesbeteiligungen.
Diese Hinweise sind Bestandteil des Grundwerks 2026 mit seinen Anlagen. Für Einzelheiten wird auf das Rundschreiben und das Grundwerk verwiesen.