Nachhaltigkeit

Rat der Europäischen Union stimmt Vereinfachungen von CSRD und CSDDD zu

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Am 24. Februar 2026 hat der Rat der Europäischen Union den umfassenden Vereinfachungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) und der Sorgfaltspflichten (CSDDD) im Rahmen des Omnibus-I-Pakets zugestimmt. Das Europäische Parlament hatte die Vereinfachungen  bereits am 16. Dezember 2025 gebilligt („Neu auf WPK.de“ vom 17. Dezember 2025).

Die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union erfolgte am 26. Februar 2026. Die Änderungsrichtlinie tritt am 18. März 2026 in Kraft. Die Mitgliedstaaten haben nach Inkrafttreten der Richtlinie ein Jahr Zeit, um die Bestimmungen in nationales Recht umzusetzen, mit Ausnahme von Art. 4 (level of harmonisation), den sie bis spätestens 26. Juli 2028 umsetzen müssen.