Nachhaltigkeit

Rat der Europäischen Union stimmt Vereinfachungen von CSRD und CSDDD zu

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Am 24. Februar 2026 hat der Rat der Europäischen Union den umfassenden Vereinfachungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) und der Sorgfaltspflichten (CSDDD) im Rahmen des Omnibus-I-Pakets zugestimmt. Das Europäische Parlament hatte die Vereinfachungen bereits am 16. Dezember 2025 gebilligt („Neu auf WPK.de“ vom 17. Dezember 2025).

Die Änderungsrichtlinie wird zeitnah im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und tritt 20 Tage nach der Veröffentlichung in Kraft. Die Mitgliedstaaten haben nach Inkrafttreten der Richtlinie ein Jahr Zeit, um die Bestimmungen in nationales Recht umzusetzen, mit Ausnahme von Art. 4 (level of harmonisation), den sie bis spätestens 26. Juli 2028 umsetzen müssen.