„Quick Fix“-Verordnung bringt Erleichterungen für Unternehmen der ersten Welle
Am 10. November 2025 wurde im Amtsblatt der Europäischen Union die Delegierte Verordnung (EU) 2025/1416 zur Änderung des ersten Sets der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) veröffentlicht.
Die sogenannte „Quick Fix“-Verordnung sieht gezielte Erleichterungen für Unternehmen der ersten Welle der Nachhaltigkeitsberichterstattung vor. Angesichts von Unsicherheiten infolge der Omnibus I-Vorschläge sollen diese Unternehmen durch verlängerte und erweiterte Übergangsvorschriften bei einzelnen Angabepflichten für die Berichtsjahre 2025 und 2026 entlastet werden (siehe „Neu auf WPK.de“ vom 17. Juli 2025).
Die Delegierte Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft. Sie gilt für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2025 beginnen. Da es sich um eine EU-Verordnung handelt, gelten die Vorschriften unmittelbar in allen Mitgliedstaaten.