Initiative der Europäischen Kommission für die Portabilität von Kompetenzen
Die Europäische Kommission hat eine Initiative für die Portabilität von Kompetenzen angekündigt und dazu vorab eine öffentliche Konsultation zu ihrer Folgenabschätzung durchgeführt. Die Initiative soll aus drei Maßnahmen bestehen, die zueinander in Verbindung stehen:
- Maßnahme 1: möglicher Legislativvorschlag zur Förderung der Mobilität von Arbeitskräften durch verbesserte Transparenz bei Kompetenzen und Qualifikationen sowie durch Digitalisierung,
- Maßnahme 2: mögliche Maßnahmen zur Erleichterung, Modernisierung und Ausweitung der Anerkennungsverfahren für reglementierte Berufe,
- Maßnahme 3: möglicher Legislativvorschlag für gemeinsame Vorschriften zur Vereinfachung der Verfahren für die Anerkennung von Qualifikationen und Kompetenzen von Drittstaatsangehörigen.
Mit der Initiative soll das Kernproblem der begrenzten Übertragbarkeit von Qualifikationen und Kompetenzen in der Europäischen Union angegangen werden. Die begrenzte Übertragbarkeit behindert die Arbeitskräftemobilität, das Funktionieren des Binnenmarkts und die Behebung des Arbeitskräfte- und Fachkräftemangels.
Vergleichbarkeit von Qualifikationen aus Drittstaaten mit dem EU-Niveau
Die WPK hat in ihrer Stellungnahme vom 26. Februar 2026 die Initiative grundsätzlich befürwortet, aber in Bezug auf die automatische oder beschleunigte Anerkennung von Qualifikationen aus Drittstaaten darauf hingewiesen, diese auf Berufe zu beschränken, deren Ausbildungsstandards und Qualitätssicherung nachweislich mit den EU-Niveau vergleichbar sind. Für die Mobilität von Abschlussprüfern innerhalb der Europäischen Union muss die Eignungsprüfung erhalten bleiben.
Auch die Einführung weiterer digitaler Instrumente ist aus Sicht der WPK grundsätzlich zu begrüßen, jedoch müssen diese Bürokratie abbauen, nicht weitere Berichtsebenen aufbauen.