Fragen und Antworten der WPK zur Anwendung des Gesetzes zur Umsetzung der CSRD in Deutschland (Stand: 7. Januar 2026)
Der Ausschuss Nachhaltigkeit der WPK hat in seiner Sitzung am 7. Januar 2026 den Katalog der „Fragen und Antworten zur Anwendung des Gesetzes zur Umsetzung der CSRD in Deutschland“ aktualisiert. Der Vorstand hat der Überarbeitung zugestimmt.
Die Überarbeitungen greifen vor allem den Kompromissvorschlag aus den Trilogverhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat der Europäischen Union und der Europäischen Kommission vom Dezember 2025 auf. Dieser sieht insbesondere vor, dass Unternehmen beziehungsweise Konzerne verpflichtet sind, einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen und prüfen zu lassen, wenn die Schwellenwerte von 1.000 Beschäftigten und 450 Mio. Euro Umsatzerlösen überschritten werden. Darüber hinaus wurden einige Kürzungen und Klarstellungen sowie redaktionelle Anpassungen vorgenommen.