Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) hat am 23. Juli 2026 den Entwurf der ESRS für Drittstaatenunternehmen zur Konsultation gestellt.
Art. 40a Abs. 1 der Bilanzrichtlinie…
Die Europäische Kommission hat die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) mit Schreiben vom 27. März 2025 (PDF) beauftragt, die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) Set 1 zu überarbeiten. Das Ziel ist eine deutliche Vereinfachung. Der überarbeitete Vorschlag soll bis zum 31. Oktober 2025 vorgelegt werden.
Die EFRAG soll sich bei der Überarbeitung an den Omnibus-Vorschlägen vom 26. Februar 2025 („Neu auf WPK.de“ vom 28. Februar 2025) orientieren. Folgende Handlungsfelder stehen im Fokus:
Zudem sollen unklare Vorgaben präzisiert werden, insbesondere zur Anwendung des Wesentlichkeitsprinzips, um sicherzustellen, dass nur wesentliche Informationen berichtet werden müssen.
Die Europäische Kommission betont die Bedeutung der Kohärenz mit anderen EU-Normen sowie die Wahrung und Optimierung der Interoperabilität mit globalen Berichtsstandards. Erfahrungen aus der ersten Anwendung der ESRS sollen in den Prozess einfließen.