Delegierter Rechtsakt zur Taxonomie-Verordnung im Amtsblatt der EU
Am 4. Juli 2025 hatte die Europäische Kommission den Delegierten Rechtsakt zur Vereinfachung der Berichterstattung nach der EU-Taxonomie-Verordnung verabschiedet. Da sich weder das Europäische Parlament noch der Rat der Europäischen Union innerhalb der Widerspruchsfrist von vier Monaten dazu geäußert haben, wurde der Rechtsakt als Delegierte Verordnung (EU) 2026/73 am 8. Januar 2026 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und tritt damit 20 Tage danach in Kraft.
Vereinfachungen
Wie berichtet („Neu auf WPK.de“ vom 11. Juli 2025), betreffen die vorgesehenen Vereinfachungen unter anderem
- die Einführung eines Wesentlichkeitskonzepts,
- eine deutliche Reduktion der zu meldenden Datenpunkte – um ca. 64 % bei Nicht-Finanzunternehmen beziehungsweise ca. 89 % bei Finanzunternehmen,
- die Vereinfachung der sogenannten „Do No Significant Harm“-Kriterien sowie
- Anpassungen bestimmter Kennzahlen (KPI) für Finanzunternehmen.
Anwendungszeitpunkt
Die neuen Regelungen sollen erstmals auf die Berichterstattung ab dem 1. Januar 2026 über das Geschäftsjahr 2025 anzuwenden sein. Unternehmen haben jedoch das Wahlrecht, die Erstanwendung auf das Geschäftsjahr 2026 zu verschieben.