De-Mail abgeschafft – Kommunikation von Nur-WP/vBP mit Gerichten nur noch über das eBO
Am 23. Dezember 2025 trat das Gesetz zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit in seinen wesentlichen Teilen in Kraft (BGBl. 2025 I Nr. 349 vom 22. Dezember 2025).
Pilotverfahren zur Erprobung von Online-Gerichtsverfahren
Mit Änderungen etwa in der ZPO, der BRAO, der StPO, dem ArbGG, dem SGG, der VwGO, der FGO, der PatO und anderen Gesetzen soll ein Pilotverfahren zur Erprobung von Online-Gerichtsverfahren starten. Es sollen digitale Eingabesysteme zur Einreichung von Klagen geschaffen und die digitale Kommunikation soll verstärkt werden.
In diesem Zusammenhang wurde die Möglichkeit der Kommunikation über die De-Mail als sicherer Übermittlungsweg in sämtlichen Verfahrensordnungen abgeschafft, um den aktuellen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs Rechnung zu tragen.
Damit WP/vBP, die nicht zugleich StB, RA oder Notar sind, auch künftig mit den Gerichten aktiv und passiv kommunizieren können, steht ihnen das elektronische Bürger- und Organisationenpostfach (eBO) weiterhin zur Verfügung (vgl. etwa § 130a Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 ZPO, § 32a Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 StPO, § 55a Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 VwGO, § 52a Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 FGO). Dies hat auch eine redaktionelle Anpassung von § 58b WPO zur Folge.