Nachdem die Beiratswahl 2026 der WPK beendet ist, möchten wir über die Zusammensetzung des Vorstandes nach Gruppen für die Amtszeit 2026 bis 2030 informieren.
Für die Zusammensetzung des Vorstandes…
Der Vorstand der WPK informiert regelmäßig über seine Tätigkeit. Nachfolgend sind Informationen zu den wichtigsten Beratungsergebnissen aus der Sitzung am 30. Januar 2025 zusammengefasst.
Der Vorstand hat sich vor dem Hintergrund der veränderten politischen Lage in Deutschland erneut mit der Umsetzung der CSRD beschäftigt. Die Entwicklung der Umsetzung nach der Bundestagswahl im Februar 2025 bleibt abzuwarten. Der Vorstand wird seine Beratungen dazu fortsetzen.
Bisher war der Vorstand für Entscheidungen über den Widerspruch gegen eine Maßnahme nach § 62 WPO zuständig, die die Aufforderung von Mitgliedern oder Zeugen betrifft, persönlich zu einer Anhörung zu erscheinen oder Unterlagen vorzulegen. Diese Zuständigkeit soll künftig auf die Vorstandsabteilung Berufsaufsicht übertragen werden. Hierfür ist eine Änderung der Geschäftsordnung der VOBA erforderlich, die der Vorstand in seiner Sitzung beschlossen hat.
Bisher war der Vorstand für Ordnungswidrigkeitenverfahren nach § 133 WPO zuständig, die die Befugnis, die Bezeichnung „Wirtschaftsprüfungsgesellschaft“ oder „Buchprüfungsgesellschaft“ in der Firma beziehungsweise im Namen zu führen, betreffen. Diese Zuständigkeit soll künftig auf die Vorstandsabteilung Bestellungen und Widerruf, Register- und Beitragsangelegenheiten (VOReg) übertragen werden. Hierfür ist eine Änderung der Geschäftsordnung der VOReg erforderlich, die der Vorstand in seiner Sitzung beschlossen hat.
Der Vorstand hat sich mit der Gliederung und dem Zeitplan des Jahresberichts 2024 der WPK befasst. Der Jahresbericht soll im Juni 2025 veröffentlicht werden.