Berechnung der Vorstandsmandate je Gruppe für die Amtszeit 2026 bis 2030
Nachdem die Beiratswahl 2026 der WPK beendet ist, möchten wir über die Zusammensetzung des Vorstandes nach Gruppen für die Amtszeit 2026 bis 2030 informieren.
Für die Zusammensetzung des Vorstandes gilt § 8 Abs. 3 Satz 1 Satzung der WPK. Danach wählen die Beiratsmitglieder in Kenntnis des Verhältnisses der im Beirat vertretenen Interessengruppen aus ihrer Mitte 13 Vorstandsmitglieder.
Die Wahl der Mitglieder des Vorstandes bestimmt sich – wie die Wahl der Mitglieder des Beirates – nach § 59 Abs. 3 WPO.
Die WPK hatte zum Stichtag 1. Dezember 2025 (vgl. § 59 Abs. 3 Satz 2 WPO) insgesamt 20.962 stimmberechtigte Mitglieder; davon aus der
| Gruppe der WP | |
|---|---|
| Wirtschaftsprüfer | 14.976 |
| Wirtschaftsprüfungsgesellschaften | 3.070 |
| insgesamt | 18.046 |
| Gruppe der vBP | |
|---|---|
| vereidigte Buchprüfer | 1.638 |
| Buchprüfungsgesellschaften | 59 |
| Nicht-WP/Nicht-vBP in WPG bzw. BPG | 1.164 |
| freiwillige Mitglieder | 55 |
| insgesamt | 2.916 |
(vgl. Wahlbekanntmachung der unabhängigen Wahlkommission vom 13. Februar 2026, „Neu auf WPK vom 13. Februar 2026).
Im Verhältnis der Gruppen zur gesamten Mitgliederzahl entfallen dementsprechend nach
§ 59 Abs. 3 Satz 5 WPO bei insgesamt 13 Vorstandsmitgliedern
| auf die Gruppe der WP | auf die Gruppe der vBP |
|---|---|
| 11,19 | 1,81 |
| 11 Sitze | 2 Sitze |
Für die Amtszeit 2026 bis 2030 entfallen also bei insgesamt 13 Vorstandsmitgliedern auf die Gruppe der Wirtschaftsprüfer 11 Sitze und auf die Gruppe der vereidigten Buchprüfer 2 Sitze.