Beirat der WPK

Bericht über die Sitzung am 19. Juni 2026

Der Beirat der WPK kam am 19. Juni 2026 zu seiner letzten Sitzung der Amtszeit 2022 bis 2026 zusammen.

Bericht des Vorstandes der WPK

Präsident Andreas Dörschell berichtete über wesentliche Aspekte der Vorstandsarbeit seit der letzten (ordentlichen) Beiratssitzung am 28. November 2025 („Neu auf WPK.de“ vom 5. Dezember 2025).

In Sachen CSRD-Umsetzungsgesetz war zuletzt die öffentliche Sachverständigenanhörung im Bundestag am 13. April 2026 wahrnehmbar. Im Nachgang dazu hatte sich Präsident Dörschell mit dem CDU/CSU-Berichterstatter für dieses Gesetz in einem persönlichen Gespräch ausgetauscht. Hierbei setzte er sich erneut für die Begrenzung des Prüferkreises auf den Berufsstand der WP/vBP ein, so wie es der Regierungsentwurf des Umsetzungsgesetzes vorsieht. Der Berichterstatter bestätigte, dass dies auch die Position seiner Fraktion sei und betonte, dass für die Eingrenzung sowie Zurückführung von Bürokratie im Hinblick auf die Berichterstattungserfordernisse der betroffenen Unternehmen gesorgt werden müsse. Der Präsident bedauerte, dass die Politik bislang leider immer noch nicht geliefert und das Gesetz verabschiedet hat. Daher war es nicht möglich, in der Beiratssitzung die Anpassungen der Berufssatzung und der Satzung für Qualitätskontrolle zu beschließen.

Auch beim Gesetz zur Modernisierung des Berufsrechts der Wirtschaftsprüfer, mit dem der Syndikus-WP/vBP und ein Mitarbeitermodell eingeführt werden sollen sowie das Niederlassungsrecht modernisiert werden soll, gibt es wenig Neues zu berichten. Seit April 2025 ist es im Bundestag eingebracht. Die parlamentarischen Beratungen haben immer noch nicht begonnen, insbesondere wurde es immer noch nicht an die Ausschüsse überwiesen. Präsident Dörschell berichtete, dass zahlreiche Hintergrundgespräche mit Parlamentariern und Regierungsvertretern geführt wurden, in denen über die Bedeutung der im Gesetzentwurf enthaltenen Reformen aufgeklärt und nachdrücklich dafür geworben wurde, dass die Ausschüsse des Bundestages mit ihrer Facharbeit beginnen. Die Politik müsse dieses für den Berufsstand so wichtige Gesetzgebungsverfahren endlich aufnehmen und zu einem erfolgreichen Ende führen.

Private Equity im Wirtschaftsprüferberuf wird aktuell breit diskutiert. Gleiches gilt für den Berufsstand der Steuerberater. Andreas Dörschell ging hierzu zunächst auf den Rechtsrahmen ein. EU-rechtlich werde zur Sicherstellung der Unabhängigkeit bei einer EU-Abschlussprüfungsgesellschaft nicht an das Kapital angeknüpft, sondern an die Stimmrechte, deren Mehrheit bei den Prüfern liegen müssen. EU-Abschlussprüfungsgesellschaften können sich wiederum an deutschen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften beteiligen, sodass es zu einer mittelbaren Beteiligung komme. Diese können sich wiederum an deutschen Steuerberatungsgesellschaften beteiligen.

Der Vorstand der WPK hatte sich bereits im Juli 2025 zu dem Thema geäußert und erste Pflöcke eingeschlagen („Neu auf WPK.de“ vom 14. Juli 2025). Die weiteren Beratungen verfestigten die Einschätzung, dass sichergestellt sein müsse, dass auch bei einer mittelbaren Fremdkapitalbeteiligung die verantwortliche Führung einer WPG bei einem WP liege (§ 1 Abs. 3 Satz 2 WPO). Hierfür sei ein Kriterienkatalog entwickelt worden, der in eine Mustersatzung münden werde. Damit soll sichergestellt werden, dass alle WPG die berufsrechtlichen Vorgaben erfüllen und einhalten. Aktuell sei die Anerkennung solcher Gesellschaften ausgesetzt. Diese werde wieder aufgenommen, wenn die Vorgaben abschließend beraten und verabschiedet worden seien. Der Vorstand werde sich zeitnah damit befassen. Festzustellen sei, dass von den aktuell 3.114 bestehenden WPG nur 60 mit mittelbarem Fremdkapital ausgestattet seien.

Der Beirat diskutierte das Thema Fremdkapital intensiv. Dabei kam auch die Sorge zum Ausdruck, dass der Berufsstand Schaden nehmen könnte, wenn der Eindruck erweckt würde, dass das Thema Unabhängigkeit nicht ernst genommen würde. Präsident Dörschell versicherte, dass der Vorstand an dem Thema dran sei und die Sorgen teile. Gerade deshalb entwickele man die Mustersatzung, denn WPG, die deren Anforderungen nicht genügten, könne dann die Zulassung entzogen werden. Dies sei ein scharfes Schwert. Geholfen habe in der aktuellen Diskussion im Zusammenhang mit der Novelle des Steuerberatungsgesetzes auch, dass die aktuelle Verlautbarung des Vorstandes vom 23. April 2026 („Neu auf WPK.de“ vom 23. April 2026) genau zum richtigen Zeitpunkt kam, um die richtigen Signale zu setzen.

Genehmigung des Jahresabschlusses nebst Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2025 und Wahl des Abschlussprüfers für das Jahr 2026

Der Beirat wurde über den Jahresabschluss nebst Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2025 unterrichtet. WPK-Vizepräsident Maximilian Amon berichtete über den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss. Karl-Heinz Brosent, Vorsitzender des Haushaltsausschusses, erläuterte die Befassung im Haushaltsausschuss. Abschließend berichteten die Abschlussprüfer über die Durchführung der Abschlussprüfung. Der Beirat genehmigte den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und beschloss, den Bilanzgewinn von 3.790.405,71 Euro auf neue Rechnung vorzutragen („Neu auf WPK.de“ vom 23. Juni 2026).

Zum Abschlussprüfer der WPK für das Wirtschaftsjahr 2026 wurde erneut die NPP Niethammer, Posewang & Partner GmbH WPG StBG, Hamburg, bestellt.

Einführung eines Gebührentatbestandes für die Durchführung der zusätzlichen Prüfung zum Prüfer für Nachhaltigkeitsberichte

Der Beirat hat sich für eine Änderung der Gebührenordnung durch die Einführung eines Gebührentatbestandes für die Durchführung der zusätzlichen Prüfung zum Prüfer für Nachhaltigkeitsberichte ausgesprochen und die entsprechenden Änderungen beschlossen.

Nachberufung in die Prüfungskommissionen für das Wirtschaftsprüferexamen

Der Beirat beschloss, die vom Vorstand vorgeschlagenen Personen für die Zeit vom 19. Juni 2026 bis zum 31. Dezember 2028 als Mitglieder der Prüfungskommission für Wirtschaftsprüfer sowie die Personen mit der Befähigung zum Richteramt, die Vertreter der Finanzverwaltung und die Berufsangehörigen auch als Mitglieder der Prüfungskommission für die Eignungsprüfung als Wirtschaftsprüfer zu berufen. Gleichzeitig wurden mehrere Personen aus Landesministerien zu weiteren vorsitzenden Mitgliedern der Prüfungskommissionen bestellt. Damit ist sichergestellt, dass das System zur Abnahme des Wirtschaftsprüferexamens weiterhin funktionsfähig bleibt.

Tätigkeitsbericht der Kommission für Qualitätskontrolle für das Jahr 2025

Dem Beirat wurde über die Arbeit der Kommission für Qualitätskontrolle im Jahr 2025 Bericht erstattet.

Ausblick

Am 7. Juli 2026 ist Wahltag im Hinblick auf die Wahl eines neuen Beirates der WPK. Die konstituierende Sitzung des dann neu gewählten Beirates findet am 28. August 2026 statt.

nge/sjo/jla