Bericht über die außerordentliche Sitzung am 30. April 2026
Der Beirat der WPK kam am 30. April 2026 zu einer außerordentlichen Sitzung zusammen.
Einführung einer neuen Regelung zur speziellen Pflicht zur Fortbildung als Prüfer für Nachhaltigkeitsberichterstattung nach § 13d Abs. 3 WPO („Grandfather“, § 5a BS WP/vBP-E)
Mit dem Entwurf dieser Regelung hatte sich der Beirat bereits im November 2024 („Neu auf WPK.de“ vom 4. Dezember 2024) und 2025 („Neu auf WPK.de vom 5. Dezember 2025) befasst. Einen dahingehenden Beschluss konnte der Beirat jedoch noch nicht fassen, da das CSRD-Umsetzungsgesetz zum damaligen Zeitpunkt, vor der Beiratssitzung im November 2025, nicht in Kraft getreten war.
Es bestand aktuell die Hoffnung, dass das CSRD-Umsetzungsgesetz vor der außerordentlichen Beiratssitzung am 30. April 2026 in Kraft tritt, sodass der Beschluss zur Einführung des § 5a BS WP/vBP in dieser Sitzung gefasst werden kann. Daher wurde die erforderliche öffentliche Anhörung am 20. März 2026 gestartet („Neu auf WPK.de“ vom 23. März 2026). Hierzu gab es lediglich eine Rückmeldung. Der Berufsangehörige hatte die Sorge, dass seine Fortbildung, die er frühzeitig absolviert hatte, nicht angerechnet werden würde. Ihm konnte erläutert werden, dass in seinem Fall die Regelung des § 5a Abs. 4 Satz 2 BS WP/vBP-E greift.
Da das CSRD-Umsetzungsgesetz nun auch nicht vor dem 30. April 2026 in Kraft getreten ist, wurde kein Beschluss gefasst. Es besteht die Hoffnung, dass der Beschluss in der ordentlichen Sitzung des Beirates am 19. Juni 2026 gefasst werden kann.
Anpassung der Berufssatzung für WP/vBP an das CSRD-Umsetzungsgesetz
Der Beirat wurde über notwendige Anpassungen der Berufssatzung für WP/vBP an das CSRD-Umsetzungsgesetz (Stand: Regierungsentwurf 2025) informiert, die nach Inkrafttreten dieses Gesetzes zeitnah beschlossen werden könnten.
Die Änderungsvorschläge übernehmen den Ansatz der WPO-Änderungen im CSRD-Umsetzungsgesetz, wonach gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen von Nachhaltigkeitsberichten
(§ 324b HGB-E) berufsrechtlich gesetzlich vorgeschriebenen Abschlussprüfungen (§ 316 HGB) gleichgestellt werden. Die Regelungen der Berufssatzung zu gesetzlich vorgeschriebenen Abschlussprüfungen sollen daher auf gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen von Nachhaltigkeitsberichten erstreckt werden. Im Übrigen werden erforderliche redaktionelle Anpassungen vorgenommen.
Neben der eingangs angesprochenen Einführung des § 5a BS WP/vBP wird vorgeschlagen, § 22 BS WP/vBP, der die Pflichten bei der Ausgestaltung der Firma/des Namens von Berufsgesellschaften regelt, zu streichen. Damit sollen die Gestaltungsmöglichkeiten hinsichtlich der Firma/des Namens von Berufsgesellschaften erweitert und an die Regelungssituation bei Steuerberatern und Rechtsanwälten angeglichen werden.
Anpassung der Satzung für Qualitätskontrolle an das CSRD-Umsetzungsgesetz
Der Vorsitzende der Kommission für Qualitätskontrolle, Prof. Dr. Jens Poll, stellte dem Beirat die Änderungsvorschläge zur Anpassung der Satzung für Qualitätskontrolle (SaQK) an das CSRD-Umsetzungsgesetz in der Fassung des Regierungsentwurfs aus September 2025 vor. Die Anpassungen beschränken sich auf die sachlich und fachlich erforderlichen Änderungen und betreffen neben der redaktionellen Ergänzung der Prüfungen für Nachhaltigkeitsberichte insbesondere die Anzeige der Tätigkeit als Prüfer für Nachhaltigkeitsberichte (§ 7 SaQK-E) und die Auswahl des Prüfers für Qualitätskontrolle (§ 8 SaQK-E). Darüber hinaus erfolgt in § 12 Abs. 3 SaQK-E eine Klarstellung, dass für Praxen, die bereits aufgrund der Durchführung gesetzlich vorgeschriebener Abschlussprüfungen einer Qualitätskontrolle unterliegen, der Turnus der Qualitätskontrolle erhalten bleibt.
Zustimmung zur Berufung eines Mitgliedes der uWK aus der Gruppe der vereidigten Buchprüfer
Der Beirat hat der Berufung von vBP/StB Peter Bürkle als Mitglied der unabhängigen Wahlkommission (uWK) für die Wahl 2026 zugestimmt. Die Wahl war erforderlich, weil ein Mitglied sein Amt niedergelegt hatte und aus der uWK ausgeschieden war.
Sonstiges
Darüber hinaus wurde WPin Stefanie Jordan, eine Expertin für Nachhaltigkeit, in die Aufgaben- und Widerspruchskommission berufen. Mit Blick auf die künftige Durchführung der zusätzlichen Prüfung zum Prüfer für Nachhaltigkeitsberichte wurde die Einführung eines Gebührentatbestandes beraten und die Anhörung der Mitglieder hierzu beschlossen.
Die letzte reguläre Sitzung des amtierenden Beirates soll am 19. Juni 2026 stattfinden.