Anhörung der Mitglieder der Wirtschaftsprüferkammer zur 23. Änderung der Gebührenordnung der Wirtschaftsprüferkammer
Einführung eines Gebührentatbestandes für die Durchführung der zusätzlichen Prüfung zum Prüfer für Nachhaltigkeitsberichte
Mit dem sogenannten CSRD-Umsetzungsgesetz soll eine zusätzliche Prüfung zum Prüfer für Nachhaltigkeitsberichte eingeführt werden. Personen, die das Wirtschaftsprüferexamen bestanden haben und nicht die sogenannte Grandfather-Regelung in Anspruch nehmen können, werden als Voraussetzung für die Registrierung als Prüfer für Nachhaltigkeitsberichte zusätzlich zum Wirtschaftsprüferexamen diese Prüfung ablegen müssen. Das soll entweder im Rahmen des Wirtschaftsprüferexamens als freiwillige weitere Modulprüfung oder nach dessen Bestehen als gesonderte Prüfung möglich sein. Diese zusätzliche Prüfung soll sich in eine schriftliche und eine mündliche Prüfung gliedern, wobei der schriftliche Teil aus zwei Aufsichtsarbeiten bestehen soll.
Für die Bearbeitung eines Antrages auf Zulassung zum Wirtschaftsprüferexamen und für dessen Durchführung erhebt die WPK seit jeher Gebühren. Die Zulassungsgebühr beträgt 500 € und die Prüfungsgebühr 1.000 €, wenn in einem Prüfungsgebiet zwei Aufsichtsarbeiten anzufertigen sind und in einem Prüfungsgebiet mit einer Aufsichtsarbeit 500 €.
Der Beirat hat sich in seiner Sitzung am 30. April 2026 dafür ausgesprochen, die geplante Einführung der zusätzlichen Prüfung zum Prüfer für Nachhaltigkeitsberichte zum Anlass zu nehmen, für die Zulassung zu der gesonderten zusätzlichen Prüfung eine Zulassungsgebühr und für die Durchführung der zusätzlichen Prüfung eine Prüfungsgebühr zu erheben.
Hierfür beabsichtigt der Beirat nach Anhörung der Mitglieder und in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie über die Aufnahme der nachfolgenden neuen Gebührentatbestände in § 3 Abs. 1 Satz 1 der Gebührenordnung der WPK zu beschließen:
§ 3 Gebührentatbestände/Gebührenhöhe
… erhebt die Wirtschaftsprüferkammer
7. (neu) für die Bearbeitung eines Antrages auf Zulassung zu der gesonderten zusätzlichen Prüfung zum Prüfer für Nachhaltigkeitsberichte eine Gebühr in Höhe von 100 €
8. (neu) für die zusätzliche Prüfung zum Prüfer für Nachhaltigkeitsberichte eine vor Beginn der schriftlichen Prüfung zu entrichtende Gebühr in Höhe von 1.000 € (500 €)
Es besteht Gelegenheit zur Stellungnahme, die bis zum 20. Mai 2026 per E-Mail (pruefungsstelle@wpk.de), Telefax (+49 30 726161-196) oder per Post (Wirtschaftsprüferkammer, Postfach 30 18 82, 10746 Berlin) erbeten wird. Vorstand und Beirat der WPK werden über alle eingehenden Hinweise unterrichtet.
Die formelle Beschlussfassung des Beirates zur Änderung der Gebührenordnung ist in der Sitzung des Beirates am 19. Juni 2026 vorgesehen.