Vergabebekanntmachungen

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Die WPK ist als bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts, die der staatlichen Rechtsaufsicht unterliegt, öffentlicher Auftraggeber (§§ 55, 105 Abs. 1 Nr. 2 BHO).Die Vergabeordnungen UVgO und VOB/A, Abschnitt 1 sind jeweils anzuwenden, soweit aufgrund des Beschaffungsgegenstands einschlägig. An dieser Stelle informiert die WPK gemäß den genannten Vorschriften

  • für die Dauer von drei Monaten ab Auftragsvergabe über durch beschränkte Ausschreibung (ohne Teilnahmewettbewerb) oder freihändige Vergabe erteilte Aufträge über Lieferungen und nicht-freiberufliche Dienstleistungen ab einem Auftragswert von 25.000 Euro netto (§ 30 UVgO),
  • für die Dauer von sechs Monaten ab Auftragsvergabe über durch beschränkte Ausschreibung (ohne Teilnahmewettbewerb) oder freihändige Vergabe erteilte Aufträge über Bauleistungen ab einem Auftragswert von 25.000 Euro netto – beschränkte Ausschreibung - bzw. 15.000 Euro netto – freihändige Vergabe – (§ 20 Abs. 3 VOB/A),
  • fortlaufend über beabsichtigte beschränkte Ausschreibungen nach § 3a Abs. 2 Nr. 1 VOB/A über Bauleistungen ab einem Auftragswert von 25.000 Euro netto (§ 19 Abs. 5 VOB/A).

Die Veröffentlichung unterbleibt, wenn Angaben über die Auftragsvergabe den Gesetzesvollzug behindern, dem öffentlichen Interesse in anderer Weise zuwiderlaufen, die legitimen geschäftlichen Interesse einzelner Personen berühren oder den fairen Wettbewerb beeinträchtigen würde.

Dienstleistungskonzession zu Einrichtung und Betrieb einer Vollmachtsdatenbank für Mitglieder der WPK

a) Auftraggeberin
Wirtschaftsprüferkammer
Rauchstraße 26
10787 Berlin
Telefon +49 30 726161-0
Telefax +49 30 726161-212
E-Mail kontakt@wpk.de

b) Name des beauftragten Unternehmens
DATEV eG
Paumgartnerstraße 6-14
90429 Nürnberg

c) Verfahrensart
Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb (§ 8 Abs. 4 Ziff. 10 i. V. m. § 12 Abs. 3 UVgO)

d) Art und Umfang der Leistung

  • Elektronische Verwaltung der von Mandanten schriftlich erteilten Vollmachten
  • Legitimation gegenüber der Finanzverwaltung als Bevollmächtigter des Mandanten
  • Berechtigung für den Zugriff auf die bei der Finanzverwaltung elektronisch gespeicherten Daten des Mandanten
  • Übermittlung der Bekanntgabevollmacht
  • Beantragung der elektronischen Bescheidbekanntgabe
  • Anlegen von Vollmachten für natürliche Personen und Unternehmen

e) Zeitraum der Leistungserbringung
1. Januar bis 31. Dezember 2026