Bekanntmachungen von Maßnahmen im Internet (§ 57 Abs. 1 GwG)

Die Wirtschaftsprüferkammer ist als Geldwäscheaufsichtsbehörde verpflichtet bestandskräftige Maßnahmen und unanfechtbare Bußgeldbescheide, die wegen eines Verstoßes gegen geldwäscherechtliche Pflichten verhängt wurden, auf ihrer Internetseite bekannt zu machen, § 57 Abs. 1 Geldwäschegesetz (GwG).

Die Bekanntmachung soll nicht nur Informationen zu Art und Charakter des Verstoßes enthalten, sondern auch die verantwortlichen natürlichen oder juristischen Personen und Personenvereinigungen benennen, von denen der Verstoß begangen wurde. Die Bekanntmachung darf erst nach fünf Jahren von der Internetseite gelöscht werden (§ 57 Abs. 4 GwG).

Maßnahmen im Jahr 2025

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Maßnahme: Verwarnung mit Verwarnungsgeld

Adressat der Maßnahme: natürliche Person

Art der Tätigkeit / Auftragsgegenstand: Verstoß gegen die Pflicht zur Dokumentation der Risikoanalyse nach § 5 Abs. 2 Nr. 1 GwG

Einzelheiten: Eine Risikoanalyse wurde erst nach Aufforderung der WPK dokumentiert.

Datum der Veröffentlichung: 13. Januar 2026

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Maßnahme: Verwarnung mit Verwarnungsgeld

Adressat der Maßnahme: natürliche Person

Art der Tätigkeit / Auftragsgegenstand: Verstoß gegen die Pflicht zur Dokumentation der Risikoanalyse nach § 5 Abs. 2 Nr. 1 GwG

Einzelheiten: Eine Risikoanalyse wurde erst nach Aufforderung der WPK dokumentiert.

Datum der Veröffentlichung: 13. Januar 2026

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Maßnahme: Verwarnung mit Verwarnungsgeld

Adressat der Maßnahme: natürliche Person

Art der Tätigkeit / Auftragsgegenstand: Verstoß gegen die Pflicht zur Dokumentation der Risikoanalyse nach § 5 Abs. 2 Nr. 1 GwG

Einzelheiten: Eine Risikoanalyse wurde erst nach Aufforderung der WPK dokumentiert.

Datum der Veröffentlichung: 13. Januar 2026

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Maßnahme: Verwarnung mit Verwarnungsgeld

Adressat der Maßnahme: natürliche Person

Art der Tätigkeit / Auftragsgegenstand: Verstoß gegen die Pflicht zur Dokumentation der Risikoanalyse nach § 5 Abs. 2 Nr. 1 GwG

Einzelheiten: Eine Risikoanalyse wurde erst nach Aufforderung der WPK dokumentiert.

Datum der Veröffentlichung: 13. Januar 2026

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Maßnahme: Verwarnung mit Verwarnungsgeld

Adressat der Maßnahme: natürliche Person

Art der Tätigkeit / Auftragsgegenstand: Verstoß gegen die Pflicht zur Dokumentation der Risikoanalyse nach § 5 Abs. 2 Nr. 1 GwG

Einzelheiten: Eine Risikoanalyse wurde erst nach Aufforderung der WPK dokumentiert.

Datum der Veröffentlichung: 13. Januar 2026

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Maßnahme: Verwarnung mit Verwarnungsgeld

Adressat der Maßnahme: natürliche Person

Art der Tätigkeit / Auftragsgegenstand: Verstoß gegen die Pflicht zur Dokumentation der Risikoanalyse nach § 5 Abs. 2 Nr. 1 GwG

Einzelheiten: Eine Risikoanalyse wurde erst nach Aufforderung der WPK dokumentiert.

Datum der Veröffentlichung: 13. Januar 2026

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Maßnahme: Verwarnung mit Verwarnungsgeld

Adressat der Maßnahme: natürliche Person

Art der Tätigkeit / Auftragsgegenstand: Verstoß gegen die Pflicht zur Dokumentation der Risikoanalyse nach § 5 Abs. 2 Nr. 1 GwG

Einzelheiten: Eine Risikoanalyse wurde erst nach Aufforderung der WPK dokumentiert.

Datum der Veröffentlichung: 13. Januar 2026

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Maßnahme: Verwarnung mit Verwarnungsgeld

Adressat der Maßnahme: natürliche Person

Art der Tätigkeit / Auftragsgegenstand: Verstoß gegen die Pflicht zur Dokumentation der Risikoanalyse nach § 5 Abs. 2 Nr. 1 GwG

Einzelheiten: Eine Risikoanalyse wurde erst nach Aufforderung der WPK dokumentiert.

Datum der Veröffentlichung: 13. Januar 2026

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Maßnahme: Verwarnung mit Verwarnungsgeld

Adressat der Maßnahme: natürliche Person

Art der Tätigkeit / Auftragsgegenstand: Verstoß gegen die Pflicht zur Dokumentation der Risikoanalyse nach § 5 Abs. 2 Nr. 1 GwG

Einzelheiten: Eine Risikoanalyse wurde erst nach Aufforderung der WPK dokumentiert.

Datum der Veröffentlichung: 13. Januar 2026

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Maßnahme: Verwarnung mit Verwarnungsgeld

Adressat der Maßnahme: natürliche Person

Art der Tätigkeit / Auftragsgegenstand: Verstoß gegen die Pflicht zur Erstellung einer Risikoanalyse nach § 5 Abs. 1 GwG

Einzelheiten: Eine Risikoanalyse wurde erst nach Aufforderung der WPK erstellt und dokumentiert.

Datum der Veröffentlichung: 13. Januar 2026

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Maßnahme: Verwarnung mit Verwarnungsgeld

Adressat der Maßnahme: natürliche Person

Art der Tätigkeit / Auftragsgegenstand: Verstoß gegen die Pflicht zur Erstellung einer Risikoanalyse nach § 5 Abs. 1 GwG

Einzelheiten: Eine Risikoanalyse wurde erst nach Aufforderung der WPK erstellt und dokumentiert.

Datum der Veröffentlichung: 13. Januar 2026

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Maßnahme: Verwarnung mit Verwarnungsgeld

Adressat der Maßnahme: natürliche Person

Art der Tätigkeit / Auftragsgegenstand: Verstoß gegen die Pflicht zur Erstellung einer Risikoanalyse nach § 5 Abs. 1 GwG

Einzelheiten: Eine Risikoanalyse wurde erst nach Aufforderung der WPK erstellt und dokumentiert.

Datum der Veröffentlichung: 13. Januar 2026

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Maßnahme: Verwarnung mit Verwarnungsgeld

Adressat der Maßnahme: natürliche Person

Art der Tätigkeit / Auftragsgegenstand: Verstoß gegen die Pflicht zur Erstellung einer Risikoanalyse nach § 5 Abs. 1 GwG

Einzelheiten: Eine Risikoanalyse wurde erst nach Aufforderung der WPK erstellt und dokumentiert.

Datum der Veröffentlichung: 13. Januar 2026

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Maßnahme: Verwarnung mit Verwarnungsgeld

Adressat der Maßnahme: natürliche Person

Art der Tätigkeit / Auftragsgegenstand: Verstoß gegen die Pflicht zur Erstellung einer Risikoanalyse nach § 5 Abs. 1 GwG

Einzelheiten: Eine Risikoanalyse wurde erst nach Aufforderung der WPK erstellt und dokumentiert.

Datum der Veröffentlichung: 13. Januar 2026

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Maßnahme: Verwarnung mit Verwarnungsgeld

Adressat der Maßnahme: natürliche Person

Art der Tätigkeit / Auftragsgegenstand: Verstoß gegen die Pflicht zur Erstellung einer Risikoanalyse nach § 5 Abs. 1 GwG

Einzelheiten: Eine Risikoanalyse wurde erst nach Aufforderung der WPK erstellt und dokumentiert.

Datum der Veröffentlichung: 13. Januar 2026

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Maßnahme: Verwarnung mit Verwarnungsgeld

Adressat der Maßnahme: natürliche Person

Art der Tätigkeit / Auftragsgegenstand: Verstoß gegen die Pflicht zur Erstellung einer Risikoanalyse nach § 5 Abs. 1 GwG

Einzelheiten: Eine Risikoanalyse wurde erst nach Aufforderung der WPK erstellt und dokumentiert.

Datum der Veröffentlichung: 13. Januar 2026

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Maßnahme: Verwarnung mit Verwarnungsgeld

Adressat der Maßnahme: natürliche Person

Art der Tätigkeit / Auftragsgegenstand: Verstoß gegen die Pflicht zur Erstellung einer Risikoanalyse nach § 5 Abs. 1 GwG

Einzelheiten: Eine Risikoanalyse wurde erst nach Aufforderung der WPK erstellt und dokumentiert.

Datum der Veröffentlichung: 13. Januar 2026

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Maßnahme: Verwarnung mit Verwarnungsgeld

Adressat der Maßnahme: natürliche Person

Art der Tätigkeit / Auftragsgegenstand: Verstoß gegen die Pflicht zur Erstellung einer Risikoanalyse nach § 5 Abs. 1 GwG

Einzelheiten: Eine Risikoanalyse wurde erst nach Aufforderung der WPK erstellt und dokumentiert.

Datum der Veröffentlichung: 13. Januar 2026

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Maßnahme: Geldbuße (2.000 EUR)

Adressat der Maßnahme: vBP Stefan Ruef

Art der Tätigkeit / Auftragsgegenstand: Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht nach § 52 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. § 5 Abs. 2 Nr. 3 GwG

Einzelheiten: Die Vorlage einer den Anforderungen des § 5 Abs. 1 GwG entsprechenden Risikoanalyse wurde verweigert.

Datum der Veröffentlichung: 8. Dezember 2025

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Maßnahme: Geldbuße (1.200 EUR)

Adressat der Maßnahme: vBP Gerd Rohkemper

Art der Tätigkeit / Auftragsgegenstand: Verstoß gegen die Dokumentationspflicht der Risikoanalyse nach § 5 Abs. 2 Nr. 1 GwG; Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht nach § 52 Abs. 1 Nr. 1 GwG

Einzelheiten: Die Risikoanalyse wurde nicht dokumentiert. Rückfragen zu Angaben im Fragebogen zur Erfüllung der geldwäscherechtlichen Pflichten wurden nicht beantwortet.

Datum der Veröffentlichung: 25. März 2025