Vollmachtsdatenbank
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Die DATEV eG hat mit der WPK eine neue Vereinbarung über die Erbringung von Leistungen im Rahmen der Vollmachtsdatenbank geschlossen. Dies betrifft auch den bisherigen Nutzungsvertrag, der zum 31. Dezember 2026 endet.
Der neue Vertrag gilt ab dem 1. Januar 2027. WPK-Mitglieder, die die Vollmachtsdatenbank nutzen, werden gebeten, dem neuen Nutzungsvertrag bis zum 31. Dezember 2026 zuzustimmen, andernfalls endet die Vertragsbeziehung mit der DATEV eG an diesem Tag.
Die Möglichkeit zur elektronischen Zustimmung wird in den nächsten Tagen beim Aufruf der Vollmachtsdatenbank eingeblendet. Die Änderungen sind in einem dort verlinkten Vergleichsdokument dargestellt. Postalisch übermittelte Nutzungsverträge kann die DATEV eG nicht bearbeiten.