Geldwäschebekämpfung

WPK aktualisiert Übersicht der Listen der Länder mit hohem Geldwäscherisiko

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Die Europäische Kommission hat mit der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1675 vom 14. Juli 2016 Drittstaaten festgelegt, die ein hohes Risiko der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen. Diese wurde nun durch die Delegierte Verordnung (EU) 2025/1184 vom 10. Juni 2025 geändert, die am 5. August 2025 in Kraft tritt.

Neu gelistet sind: Algerien, Angola, Elfenbeinküste, Kenia, Laos, Libanon, Monaco, Namibia, Nepal und Venezuela.

Gestrichen wurden: Barbados, Gibraltar, Jamaika, Panama, Philippinen, Senegal, Uganda und Vereinigte Arabische Emirate.

Mit Mitteilung vom 13. Juni 2025 hat die Financial Action Task Force (FATF) die Liste der Länder aktualisiert, die unter verstärkter FATF-Beobachtung stehen („Graue Liste“).

Neu gelistet sind: Bolivien und Jungferninseln.

Nicht mehr der verstärkten FATF-Überwachung unterliegen: Kroatien, Mali und Tansania.

Mit Mitteilung vom selben Tag hat die FATF eine Liste mit den Ländern veröffentlicht, die von der FATF eine Aufforderung zum Handeln erhalten haben („Schwarze Liste“). Hier gab es jedoch keine Neuerungen.

Die WPK hat ihre Übersicht der Länder mit hohem Geldwäscherisiko aktualisiert und im Mitgliederbereich „Meine WPK“ bereitgestellt.

bt