Nachhaltigkeit

Vorläufige Einigung zu CSRD und CSDDD in den Trilogverhandlungen

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Der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments (JURI) und der Rat der Europäischen Union haben am 9. Dezember 2025 eine vorläufige Einigung im Trilog zu den Vereinfachungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung und der Sorgfaltspflichten im Rahmen des Omnibus-I-Pakets erzielt.

Wesentliche Inhalte

  • CSRD: In den Anwendungsbereich sollen Unternehmen mit mehr als durchschnittlich 1.000 Beschäftigten und Umsatzerlösen von über 450 Mio. Euro fallen.
  • CSDDD: Der Anwendungsbereich soll Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und Umsatzerlösen von über 1.500 Mio. Euro erfassen.

Im weiteren Verfahren müssen sowohl das Parlament als auch der Rat der vorläufigen Einigung final zustimmen. Die jeweiligen Abstimmungen sollen noch im laufenden Jahr erfolgen. Anschließend werden die neuen Vorschriften im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt.