Nachhaltigkeit

Trilogverhandlungen zu CSRD und CSDDD abgeschlossen

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Das Europäische Parlament hat am 16. Dezember 2025 mit 428 Ja-Stimmen, 218 Nein-Stimmen und 17 Enthaltungen die vorläufige Einigung zwischen EU-Parlament und Rat der Europäischen Union zu den Vereinfachungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung und der Sorgfaltspflichten im Rahmen des Omnibus-I-Pakets gebilligt.

Wesentliche Inhalte

  • CSRD: In den Anwendungsbereich sollen Unternehmen mit mehr als durchschnittlich 1.000 Beschäftigten und Umsatzerlösen von über 450 Mio. Euro fallen.
  • CSDDD: Der Anwendungsbereich soll Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und Umsatzerlösen von über 1.500 Mio. Euro erfassen.

Der endgültige Richtlinientext muss nun noch vom Rat der Europäischen Union gebilligt werden. Dies gilt als reine Formsache. Anschließend wird die Änderungsrichtlinie im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und tritt 20 Tage nach der Veröffentlichung in Kraft. Die Mitgliedstaaten haben die Änderungen nach deren Inkrafttreten in nationales Recht umzusetzen.