Geldwäschebekämpfung

Sechs Prioritäten für eine wirksame Umsetzung der EU-Vorschriften zur Geldwäschebekämpfung

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Accountancy Europe, die europäische Dachorganisation des Wirtschaftsprüferberufs, hat am 20. Oktober 2026 zusammen mit weiteren Institutionen, die europäische Berufsangehörige aus den Bereichen Rechnungslegung, Wirtschaftsprüfung, Rechtsberatung und Steuerberatung vertreten, eine gemeinsame Erklärung zur Umsetzung der EU-Vorschriften zur Geldwäschebekämpfung veröffentlicht.

Die Institutionen unterstützen ausdrücklich das Ziel der EU, die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu intensivieren, äußern allerdings erhebliche Zweifel, ob dieses Ziel erreicht werden kann. Anlass für diese Annahme gibt eine Analyse der Entwürfe der technischen Regulierungsstandards (Regulatory Technical Standards – RTS) der EU-Anti-Geldwäschebehörde (Anti-Money Laundering Authority – AMLA). Diese Standards konkretisieren detailliert, wie die Verpflichteten und die zuständigen Aufsichtsbehörden den neuen Rechtsrahmen zur Geldwäschebekämpfung anzuwenden haben.

RTS-Entwürfe der AMLA zu kleinteilig

Nach Auffassung der Unterzeichner richten die RTS-Entwürfe mit ihren äußerst detaillierten und kleinteiligen Vorgaben den Fokus zu stark auf Compliance-Prozesse, Dokumentationspflichten und Datenerhebung. Statt wirksame, konsequent risikobasierte Maßnahmen zur Geldwäschebekämpfung in den Mittelpunkt zu stellen, drohe vor allem eine Verstärkung formaler Verfahren und Nachweispflichten.

Auf Grundlage der vorliegenden RTS-Entwürfe sehen die Institutionen erhebliche rechtliche Risiken. Der sich abzeichnende neue Rechtsrahmen zur Geldwäschebekämpfung drohe den grundlegenden Intentionen des EU-Gesetzgebers beim Erlass des EU-Geldwäschepakets sowie den Zielen der EU-Kommission zuwiderzulaufen. Zu diesen zählen die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, die Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes, der Abbau unnötiger Verwaltungslasten und die Anwendung des Grundsatzes „Think Small First“, wonach den besonderen Bedürfnissen kleinerer Unternehmen vorrangig Rechnung zu tragen ist.

Sechs Prioritäten

Vorgeschlagen werden sechs mit Priorität zu behandelnde Themen:

  1. Mehr Daten bedeuten nicht bessere Geldwäschebekämpfung
  2. Kleinere Unternehmen nicht aus dem Markt regulieren
  3. Berufe aus dem Nichtfinanzsektor nicht wie Banken behandeln
  4. Die praktische Umsetzbarkeit sicherstellen
  5. Den Wert professioneller berufsständischer Beurteilung bewahren und gezielt nutzen
  6. Ein besserer Ansatz für die Umsetzung

Weiterführende Einzelheiten sind der Erklärung zu entnehmen.

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