Stellungnahme

Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes – WPK gegen die von den Ausschüssen des Bundesrates geforderte Öffnung des Prüferkreises

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Nach langem Warten hat der Deutsche Bundestag den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in der durch die Richtlinie (EU) 2025/794 geänderten Fassung am 9. Oktober 2025 endlich in erster Lesung an seine Ausschüsse zur weiteren Beratung überwiesen.

Ausschüsse des Bundesrates für eine Öffnung des Prüferkreises

Parallel dazu haben die Ausschüsse des Bundesrates am 7. Oktober 2025 ihre Beschlussempfehlungen an das Plenum des Bundesrates übermittelt (BR-Drs. 435/1/25). Das Plenum soll am 17. Oktober 2025 darüber entscheiden.

Die Ausschüsse fordern in den Tz. 5, 6 und 15, dass zusätzlich zu Wirtschaftsprüfern auch sogenannte „unabhängige Erbringer von Bestätigungsleistungen“ Nachhaltigkeitsberichte prüfen dürfen, „sofern diese gleichwertigen fachlichen und rechtlichen Anforderungen wie die Wirtschaftsprüfer unterliegen“ (Tz. 6).

Die geforderte Öffnung des Prüferkreises wird damit begründet, dass „die Auswahlfreiheit für die zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichteten Unternehmen“ vergrößert werde, der „Wettbewerb auf dem Markt für Prüfungsleistungen“ gestärkt und damit „zu erwarteten Engpässen“ entgegnet werde (Begründung zu Tz. 6).

WPK spricht sich gegen eine Öffnung aus

In ihrer Stellungnahme vom 13. Oktober 2025 gegenüber dem Bundesrat spricht sich die WPK nachdrücklich dagegen aus. Eine Erweiterung des Prüferkreises für die Nachhaltigkeitsberichterstattung ist nicht erforderlich, weil

  1. der Kreis der Unternehmen, die zur Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts verpflichtet sind, im Rahmen des Omnibus-Pakets bereits durch die „Stop the clock“-Entscheidung vonseiten der EU eingeschränkt wurde und darüber hinaus in Kürze noch weitergehend verkleinert wird, sodass rund 80 % der ursprünglich verpflichteten Unternehmen keinen Nachhaltigkeitsbericht mehr werden erstellen müssen;
  2. in der Folge auch die Anzahl der zu prüfenden Nachhaltigkeitsberichte um 80 % sinken wird, sodass kein „Engpass“ auf dem Markt der Prüfungsleistungen entstehen kann;
  3. der Wettbewerb im Prüfermarkt bisher ausreichend funktioniert hat und dies auch künftig tun wird;
  4. aktuell keine unabhängigen Erbringer von Bestätigungsleistungen existieren, die gleichwertigen fachlichen und rechtlichen Anforderungen wie die Wirtschaftsprüfer unterliegen. Dies hat die Bundesregierung in ihrem Informationspapier aus Juli 2024 (Seite 2 unten) bestätigt.

WPK fordert Level-Playing-Field

Die Wirtschaftsprüferkammer hatte bereits in ihrem Positionspapier zur CSRD-Umsetzung vom 21. Juni 2024 umfassend dargelegt, aus welchen Gründen es erforderlich ist, dass die Anforderungen eines Level-Playing-Fields sichergestellt werden.